Förderfähige Wärmepumpe 2026: Die 7 Bedingungen, die Ihr Angebot erfüllen muss

Stand: 5. Oktober 2026, geprüft nach der BEG-Reform vom 21.07.2026 am Richtlinientext vom 17.08.2026 und am KfW-Infoblatt Version 11.0 (gültig seit 16.09.2026)

Hausbesitzer prüft am Esstisch ein Heizungsangebot mit Datenblatt, im Hintergrund durchs Fenster das Außengerät einer Wärmepumpe
KI-generiertes Symbolbild

Bis zu 22.400 Euro Zuschuss gibt es für eine neue Wärmepumpe, aber nur, wenn das Gerät und die Planung sieben technische Bedingungen erfüllen. Sie stehen in der Anlage Technische Mindestanforderungen der Förderrichtlinie, und zwei davon sind mit der Reform vom 21. Juli 2026 strenger geworden: die digitale Schnittstelle mit der Pflicht, ein intelligentes Messsystem zu bestellen, und die Lärmgrenze für das Außengerät. Wer ein Angebot unterschreibt, ohne diese Punkte zu prüfen, merkt den Fehler oft erst beim Verwendungsnachweis. Dieser Ratgeber zeigt alle sieben Bedingungen im Wortlaut, mit Grenzwerten und mit den Fragen, die Sie Ihrem Heizungsbauer stellen sollten.

Die sieben Bedingungen auf einen Blick

Die Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen regelt in der Anlage Technische Mindestanforderungen, Nummer 3.4, was eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe können muss. Grundsätzlich ausgeschlossen sind nur zwei Bauarten: Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden, und solche, die Raumluft als Wärmequelle nutzen. Für alle anderen gilt:

Nr.BedingungWas genau verlangt wirdSo prüfen Sie es
1Gerät auf der BAFA-Listeförderfähige Wärmepumpen stehen in der Wärmeerzeugerliste des BAFA, unabhängig geprüft nach EN 14511 und EN 14825 oder zertifiziert (etwa Keymark, EHPA)Modellbezeichnung aus dem Angebot in der BAFA-Liste suchen
2Mindest-EffizienzLuft-Wasser: jahreszeitbedingte Raumheizungs-Effizienz mindestens 150 Prozent bei 35 °C und 125 Prozent bei 55 °C; Erdwärme und Wasser: 180 und 140 ProzentProduktdatenblatt, Wert „ηs“
3Jahresarbeitszahl mindestens 3,0Auslegung so, dass die Anlage im Jahr mindestens das Dreifache des Stroms als Wärme liefert, Nachweis nach VDI 4650 Blatt 1JAZ-Berechnung vom Heizungsbauer verlangen
4Digitale Schnittstelle und Smart-Meter-Bestellunginteroperable Schnittstelle für die Steuerung nach §14a mit Status- und Rückmeldung; Sie bestellen ein intelligentes Messsystem samt SteuerungseinrichtungHerstellernachweis nach Nummer 3.4.3, Bestellbestätigung des Messstellenbetreibers
5Lärmgrenze AußengerätLuft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB leiser als die EU-GrenzwerteSchallleistungspegel außen im Datenblatt, Tabelle unten
6Kältemittelab dem 1. Januar 2028 nur noch natürliche Kältemittel wie Propan (R290)Kältemittel im Datenblatt
7Hydraulischer AbgleichBestätigung des Fachbetriebs auf dem Formular des VdZals eigene Position im Angebot

Fehlt eine dieser Bedingungen, ist nicht ein Teil der Förderung weg, sondern alles. Die Richtlinie formuliert das bei der digitalen Schnittstelle ausdrücklich: Es werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die diese Anforderung erfüllen. Die gute Nachricht: Die meisten Punkte lassen sich vor der Unterschrift in einer halben Stunde prüfen, wenn Sie wissen, wonach Sie suchen.

Bedingung 1 und 2: BAFA-Liste und Effizienz

Die Richtlinie sagt wörtlich, die förderfähigen Wärmepumpen seien in der Wärmeerzeugerliste „Wärmepumpen“ aufgeführt, die das BAFA fortlaufend aktualisiert. Sie finden die Liste unter elan1.bafa.bund.de. Suchen Sie dort nach der genauen Modellbezeichnung aus dem Angebot, nicht nach dem Serien-Namen. Hersteller führen oft mehrere Leistungsgrößen und Innengeräte-Kombinationen, und gelistet ist die konkrete Kombination.

Die Liste deckt die Prüfung nach EN 14511 und EN 14825 und die Effizienzwerte ab. Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe verlangt die Richtlinie eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Effizienz von mindestens 150 Prozent bei 35 °C Vorlauf und 125 Prozent bei 55 °C. Geräte, die nach der Ökodesign-Verordnung als Niedertemperatur-Wärmepumpe gelten, müssen nur den 35-Grad-Wert erreichen. Für Luft-Luft-Wärmepumpen bis 12 Kilowatt gelten mindestens 181 Prozent und die Effizienzklasse A++ oder A+++. Moderne Markengeräte schaffen diese Werte fast immer. Kritisch wird es bei sehr günstigen Importgeräten, bei Restposten älterer Baureihen und bei Kombinationen, die der Heizungsbauer selbst zusammengestellt hat.

Bedingung 3: Jahresarbeitszahl 3,0, die Hürde liegt in der Planung

Die Jahresarbeitszahl ist kein Gerätewert, sondern ein Wert Ihrer Anlage. Sie sagt, wie viele Kilowattstunden Wärme die Wärmepumpe im Jahr aus einer Kilowattstunde Strom macht. Die Richtlinie verlangt eine Auslegung, die mindestens 3,0 erreicht, und als Nachweis eine Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1. Dieselbe Wärmepumpe kann in einem Haus 3,8 schaffen und in einem anderen unter 3,0 bleiben, je nachdem, welche Vorlauftemperatur die Heizkörper brauchen.

Für Sie heißt das: Lassen Sie sich die JAZ-Berechnung mit dem Angebot geben und schauen Sie, mit welcher Vorlauftemperatur gerechnet wurde. Liegt sie bei 55 °C oder darüber, wird es knapp. Ein oder zwei größere Heizkörper in den kritischen Räumen senken die nötige Vorlauftemperatur oft so weit, dass die Zahl klar über 3,0 liegt. Wie Sie das selbst nachrechnen, steht im Ratgeber Wärmepumpe mit normalen Heizkörpern, und der Heizkörpertausch ist selbst förderfähig.

Bedingung 4: Digitale Schnittstelle statt einfachem Schaltkontakt

Das ist die Bedingung, über die gerade am meisten Unsicherheit herrscht. Die Anlage Technische Mindestanforderungen, Nummer 3.4.3, verlangt von jeder neu eingebauten Wärmepumpe eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung und zur Anbindung an ein intelligentes Messsystem. Diese Schnittstelle muss interoperabel sein und die Steuerung nach §14a Energiewirtschaftsgesetz einschließlich der dafür erforderlichen Status- und Rückmeldeinformationen ermöglichen. Ab dem 1. Juli 2027 muss sie zusätzlich einem Format nach dem Code of Conduct der EU-Kommission entsprechen, als Beispiel nennt die Richtlinie EEBUS.

Was heißt das für das bekannte SG-Ready-Label? Die Richtlinie erwähnt SG-Ready nicht. Ein klassischer SG-Ready-Anschluss besteht aus zwei Schaltkontakten, über die ein externes Signal die Wärmepumpe in vier Betriebszustände versetzt. Eine Rückmeldung an den Netzbetreiber, in welchem Zustand das Gerät gerade ist, gibt es dabei nicht. Nach dem Wortlaut der Richtlinie reicht ein reiner Schaltkontakt deshalb kaum aus. Das ist unsere Lesart des Textes, eine ausdrückliche Festlegung gibt es nicht, und die technischen Details will die KfW erst in einer der nächsten Fassungen des Infoblatts nachreichen. Sie gelten dann ab dem 1. Juli 2027.

Praktisch lösen Sie das Problem mit einem Dokument: Die Richtlinie verlangt einen Herstellernachweis nach Nummer 3.4.3. Lassen Sie sich diesen Nachweis für genau Ihr Modell geben, bevor Sie unterschreiben. Bei der Inbetriebnahme muss der Fachbetrieb außerdem bestätigen, dass die Schnittstelle betriebsbereit, aktiviert und anschlussfähig ist.

Zur selben Nummer gehört die Pflicht, beim Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem samt Steuerungseinrichtung zu bestellen, falls Ihr Hausanschluss noch keines hat. Die Bestellung kostet einmalig höchstens 100 Euro, und dieser Betrag ist förderfähig. Frist, Nachweis und Ausnahmen erklärt der Ratgeber Smart-Meter-Pflicht bei der Wärmepumpen-Förderung Schritt für Schritt.

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Bedingung 5: Die Lärmgrenze in Dezibel

Luft-Wasser-Wärmepumpen werden nach Nummer 3.4.5 nur gefördert, wenn das Außengerät mindestens 10 dB leiser ist als die Grenzwerte der Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 813/2013. Die Richtlinie verweist dabei ausdrücklich auf die Fassung vom 2. August 2013. Die Grenzwerte stehen in Anhang II Nummer 3 der Verordnung und hängen von der Heizleistung ab:

WärmenennleistungEU-Grenzwert außenFörder-Grenze außen (minus 10 dB)
bis 6 kW65 dB55 dB
über 6 bis 12 kW70 dB60 dB
über 12 bis 30 kW78 dB68 dB
über 30 bis 70 kW88 dB78 dB

Gemeint ist der Schallleistungspegel des Geräts, nicht der Schalldruck, den Sie am Nachbarzaun messen würden. Sie finden ihn im Produktdatenblatt und auf dem Energielabel als Wert für außen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt nur noch die strenge 10-dB-Stufe. Ein Rechenbeispiel zeigt, warum sich der Blick lohnt: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 9 Kilowatt fällt in die Klasse über 6 bis 12 kW. Ihre Förder-Grenze liegt bei 60 dB. Hat das angebotene Außengerät 62 dB, ist es nicht förderfähig, auch wenn es die EU-Grenze von 70 dB locker einhält.

Bedingung 6: Kältemittel, der Stichtag 1. Januar 2028

Nummer 3.4.4 empfiehlt schon heute Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln und legt fest: Ab dem 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert. Als Beispiele nennt die Richtlinie Propan (R290), Isobutan (R600a), Propen (R1270), Ammoniak (R717), Wasser (R718) und Kohlendioxid (R744). Die Liste ist mit „beispielsweise“ eingeleitet und damit nicht abschließend. Die Regel ist übrigens nicht neu, sie stand wortgleich schon in der Fassung vom Dezember 2023.

Ob für den Stichtag der Antragseingang oder die Inbetriebnahme zählt, regelt die Richtlinie für das Kältemittel nicht ausdrücklich. Das KfW-Infoblatt sagt allgemein, die technischen Mindestanforderungen seien zum Zeitpunkt der Antragstellung einzuhalten. Nach derzeitigem Stand spricht das für den Antragseingang. Wer 2026 oder 2027 plant und ein Gerät mit R32 angeboten bekommt, sollte trotzdem fragen, warum es nicht die Propan-Variante ist. Für Split-Geräte bis 12 Kilowatt kommt ab 2027 ohnehin das Aus für R32 durch die F-Gase-Verordnung, Details im Ratgeber Split-Wärmepumpe noch sinnvoll?

Bedingung 7: Hydraulischer Abgleich und Fachbetrieb

Zu den Nachweisen nach Nummer 3.4.7 gehört die Bestätigung eines Fachunternehmers über den hydraulischen Abgleich, und zwar auf dem Bestätigungsformular für Einzelmaßnahmen des VdZ, der Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie. Dazu kommen die Fachunternehmererklärung, die Rechnungen mit Zahlungsnachweisen und der Prüfbericht oder das Zertifikat des Geräts. Bei Erdwärme mit neuen Sondenbohrungen verlangt die Richtlinie zusätzlich eine nach DVGW W 120-2 zertifizierte Bohrfirma und eine verschuldensunabhängige Versicherung.

Der hydraulische Abgleich kostet im Einfamilienhaus nach Richtwerten der Verbraucherzentrale rund 750 bis 1.200 Euro im Grundpaket. Er ist selbst förderfähig. Steht er nicht als eigene Position im Angebot, fragen Sie nach, ob er im Pauschalpreis steckt, und lassen Sie sich das schriftlich geben.

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Was ein Fehler kostet: ein Rechenbeispiel

Nehmen Sie ein selbstgenutztes Einfamilienhaus mit einer funktionstüchtigen, 25 Jahre alten Gasheizung. Das Angebot für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe liegt bei 32.000 Euro. Förderfähig sind höchstens 28.000 Euro. Mit der Grundförderung von 30 Prozent und dem Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 Prozent kommen Sie auf 46 Prozent, also 12.880 Euro Zuschuss. Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei höchstens 30.000 Euro, kommen 40 Prozentpunkte Einkommens-Bonus dazu, gedeckelt auf 80 Prozent: 22.400 Euro.

FallFördersatzZuschuss
alle sieben Bedingungen erfüllt, ohne Einkommens-Bonus46 %12.880 €
alle sieben Bedingungen erfüllt, Einkommen bis 30.000 €80 % (Deckel)22.400 €
Außengerät 2 dB zu laut0 %0 €
kein Herstellernachweis für die Schnittstelle0 %0 €

Das ist der Grund, warum sich die halbe Stunde Prüfung lohnt. Ein günstigeres Gerät, das eine Bedingung verfehlt, ist fast immer das teurere. Wie sich die Fördersätze zusammensetzen und welche Stufe für Sie gilt, erklärt der Ratgeber Heizungsförderung 2026.

Die Checkliste für Ihr Angebot

Diese Fragen sollten Sie Ihrem Heizungsbauer stellen, am besten schriftlich, bevor Sie den Vertrag mit Förderklausel unterschreiben:

FrageGute Antwort
Steht genau diese Gerätekombination auf der BAFA-Liste?ja, mit Listen-Eintrag oder Screenshot
Welche Jahresarbeitszahl ergibt die Berechnung nach VDI 4650, bei welcher Vorlauftemperatur?mindestens 3,0, besser 3,5 und mehr
Gibt es den Herstellernachweis nach TMA Nummer 3.4.3 für die digitale Schnittstelle?ja, als Dokument zum Modell
Wie hoch ist der Schallleistungspegel außen, und welche Leistungsklasse hat das Gerät?unter der Förder-Grenze aus der Tabelle oben
Welches Kältemittel ist verbaut?Propan (R290) oder ein anderes natürliches Kältemittel
Sind hydraulischer Abgleich und VdZ-Bestätigung im Preis?ja, als eigene Position
Wer kümmert sich um die Bestellung des intelligenten Messsystems?klare Zuständigkeit, Bestellung spätestens bis zur Inbetriebnahme

Die Reihenfolge beim Antrag ist ebenfalls Fördervoraussetzung: erst den Liefer- und Leistungsvertrag mit Förderklausel abschließen, dann den Antrag bei der KfW stellen, dann beginnen. Wie das im Kundenportal Meine KfW abläuft, zeigt der Ratgeber KfW-Antrag für die Wärmepumpe. Für die Höhe der Förderung zählt nach Nummer 9.2.1 der Richtlinie das Datum, an dem der Antrag bei der KfW eingeht. Das ist wichtig, weil die Fördersätze ab dem ersten Quartal 2027 sinken, siehe Förderung sinkt ab 2027.

Häufige Fragen

Ist meine Wärmepumpe förderfähig, wenn sie auf der BAFA-Liste steht? Die Liste ist die wichtigste Hürde, aber nicht die einzige. Jahresarbeitszahl, Lärmgrenze, hydraulischer Abgleich und die Smart-Meter-Bestellung hängen von Ihrer Anlage und Ihrem Handeln ab, nicht vom Gerät allein.

Wird eine SG-Ready-Wärmepumpe noch gefördert? Entscheidend ist nicht das SG-Ready-Label, sondern ob das Gerät eine digitale, interoperable Schnittstelle mit Status- und Rückmeldung hat und der Hersteller das nach Nummer 3.4.3 bestätigt. Viele aktuelle Geräte haben beides, SG-Ready und eine digitale Schnittstelle. Ein Gerät, das nur den einfachen Schaltkontakt bietet, erfüllt den Wortlaut der Richtlinie nach unserer Einschätzung nicht.

Brauche ich ab Juli 2027 eine EEBUS-Wärmepumpe? Für Wärmepumpen, die ab dem 1. Juli 2027 eingebaut werden, muss die Schnittstelle einem Format nach dem EU Code of Conduct entsprechen. EEBUS ist das Beispiel, das die Richtlinie nennt. Wer heute kauft und erst nach diesem Datum einbauen lässt, sollte auf EEBUS-Fähigkeit achten.

Wie laut darf meine Wärmepumpe sein, damit sie gefördert wird? Bei einer typischen Einfamilienhaus-Wärmepumpe zwischen 6 und 12 Kilowatt höchstens 60 dB Schallleistungspegel außen, bei kleinen Geräten bis 6 Kilowatt höchstens 55 dB.

Wird eine Wärmepumpe mit R32 noch gefördert? Bis Ende 2027 ja, wenn alle anderen Bedingungen stimmen. Ab dem 1. Januar 2028 fördert der Bund nur noch natürliche Kältemittel.

Wird eine Luft-Luft-Wärmepumpe gefördert? Ja, wenn sie als Heizung dient, keine Raumluft als Wärmequelle nutzt und die Effizienz-Vorgaben erfüllt: bis 12 Kilowatt mindestens 181 Prozent und Effizienzklasse A++ oder A+++.

Was passiert, wenn sich die Anforderungen nach meinem Antrag ändern? Laut KfW-Infoblatt gelten die technischen Mindestanforderungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Spätere Änderungen wirken nicht rückwirkend, weder zu Ihren Gunsten noch zu Ihren Lasten.

Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.08.2026, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), in Kraft seit 21.07.2026, Nummer 9.2.1 und Anlage Technische Mindestanforderungen Nummer 3.4 bis 3.4.7; KfW, Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen, Sanieren, Version 11.0 (09/2026), in Kraft seit 16.09.2026, allgemeine Hinweise sowie Nummer 4.1.3.1 und 4.1.3.2; Verordnung (EU) Nr. 813/2013, Anhang II Nummer 3; BAFA, Wärmeerzeugerliste Wärmepumpen; Verbraucherzentrale, Richtwerte zum hydraulischen Abgleich (Stand 10.11.2025). Die Einordnung von SG-Ready ist unsere Auslegung des Richtlinientextes, keine amtliche Festlegung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die offiziellen Programmunterlagen der KfW und Ihr Bescheid. Lesen Sie auch: Was kostet eine Wärmepumpe? und Wertschöpfungs-Bonus für EU-Wärmepumpen sowie Wärmepumpe aus dem Baumarkt: wer wirklich einbaut