KfW-Antrag für die Wärmepumpe: Schritt für Schritt zum Zuschuss

Stand: 30. Juli 2026, geprüft nach der BEG-Reform vom 21.07.2026 und dem KfW-Merkblatt 458 (Stand 07/2026)

Hausbesitzerin füllt am Laptop den Online-Antrag für die Heizungsförderung aus, daneben Unterlagen und Notizbuch
KI-generiertes Symbolbild

Der Zuschuss für die neue Wärmepumpe kommt nicht automatisch: Sie müssen ihn bei der KfW beantragen, und zwar bevor der Einbau startet. Der Antrag läuft komplett digital über das Kundenportal "Meine KfW" und besteht aus sechs Schritten, von der Bestätigung zum Antrag (BzA) bis zur Auszahlung. Wer die Reihenfolge einhält, bekommt bis zu 22.400 Euro Zuschuss. Wer sie verwechselt, etwa erst einbauen lässt und dann beantragt, verliert die komplette Förderung. Hier ist der ganze Weg, Schritt für Schritt.

Der Weg im Überblick: 6 Schritte zum Zuschuss

So beschreibt die KfW selbst den Ablauf im Merkblatt zum Zuschuss 458. Die Details zu jedem Schritt folgen weiter unten:

SchrittWas passiertWer macht das
1. BzA erstellen lassenBestätigung zum Antrag mit Kosten und Technik-CheckFachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte
2. Vertrag abschließenLiefer- oder Leistungsvertrag mit FörderklauselSie und Ihr Fachbetrieb
3. Antrag stellenRegistrierung und Antrag im Portal "Meine KfW"Sie selbst
4. Vorhaben umsetzenEinbau der Wärmepumpe nach der ZusageIhr Fachbetrieb
5. BnD erstellen lassenBestätigung nach DurchführungFachbetrieb oder Experte
6. Nachweise einreichenIdentifizierung, Unterlagen hochladen, AuszahlungSie selbst

Schritt 1: Die BzA, Ihre Eintrittskarte in den Antrag

Ohne Bestätigung zum Antrag (BzA) geht nichts. Die BzA ist ein digitales Dokument, das Ihr Vorhaben beschreibt: die geplante Heizung, die voraussichtlichen förderfähigen Gesamtkosten und die Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen der Förderung eingehalten werden. Erstellen dürfen sie zwei Gruppen: ein Energieeffizienz-Experte aus der offiziellen Expertenliste des Bundes (Kategorie Wohngebäude) oder direkt Ihr Fachbetrieb, der die Wärmepumpe einbauen soll. Für den reinen Heizungstausch reicht der Fachbetrieb, ein separater Energieberater ist keine Pflicht.

Praktisch heißt das: Am Anfang steht nicht die KfW, sondern das Angebot eines Fachbetriebs. Erst wenn der Betrieb Ihr Projekt kennt und durchgerechnet hat, kann er die BzA erstellen. Mit der BzA erhalten Sie eine 15-stellige BzA-ID, die Sie später im Antrag eingeben.

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Schritt 2: Der Vertrag mit Förderklausel

Vor dem Antrag schließen Sie mit dem Fachbetrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag ab. Dieser Vertrag muss zwei Dinge enthalten, sonst ist er förderschädlich: eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die KfW-Zusage (die sogenannte Förderklausel) und ein voraussichtliches Datum der Umsetzung. Die Klausel bedeutet in einfachen Worten: Der Vertrag gilt erst, wenn die KfW zusagt (aufschiebend), oder er löst sich automatisch auf, falls die KfW ablehnt (auflösend). Musterformulierungen stellt die KfW auf ihrer Website bereit, seriöse Fachbetriebe kennen die Klausel längst.

Zwei Punkte sind hier wirklich wichtig. Erstens: Die Klausel darf nicht nachträglich in einen bestehenden Vertrag eingefügt werden, das lässt die KfW ausdrücklich nicht zu. Der Vertrag muss von Anfang an mit Förderklausel geschlossen werden. Zweitens: Ein Vertrag ohne diese Klausel oder der tatsächliche Start der Bauarbeiten gilt als Vorhabenbeginn, und ein Vorhabenbeginn vor der Antragstellung schließt die Förderung komplett aus. Es gibt dann keinen Zuschuss mehr, auch nicht anteilig.

Schritt 3: Antrag stellen in "Meine KfW"

Der Antrag selbst läuft über das Kundenportal "Meine KfW" (meine.kfw.de). Dort registrieren Sie sich mit E-Mail-Adresse und persönlichen Daten. Achtung, häufiger Stolperstein: Ein altes Konto aus dem früheren KfW-Zuschussportal gilt hier nicht, Sie müssen sich im neuen Portal neu registrieren. Wichtig ist auch, dass die richtige Person das Konto anlegt: Antragsteller muss der Eigentümer sein, der das Konto registriert hat. Eine Antragstellung durch Bevollmächtigte, etwa den Handwerksbetrieb oder ein Familienmitglied, ist beim Einfamilienhaus nicht zugelassen. Nachträglich lässt sich die registrierte Person nicht austauschen.

Im Portal wählen Sie das Produkt "BEG Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude" (Zuschuss 458), geben Ihre BzA-ID ein und laden den unterschriebenen Vertrag mit Förderklausel hoch. Wenn Sie den Einkommensbonus beantragen wollen, geben Sie zusätzlich Ihr geschätztes zu versteuerndes Einkommen an. Welche Jahre dafür zählen und wo Sie den Wert im Steuerbescheid finden, erklärt unser Ratgeber zum Einkommensbonus. Bei hohem Andrang schaltet die KfW dem Portal übrigens einen virtuellen Warteraum vor, das ist normal und kein Fehler.

Wie lange dauert die Zusage, und wie lange habe ich danach Zeit?

Eine verbindliche Bearbeitungsdauer nennt die KfW nicht. Planen Sie sicherheitshalber eher Tage als Wochen ein und beauftragen Sie den Einbau erst, wenn die Zusage in Ihrem Portal-Postfach liegt, denn ab der Zusage dürfen Sie laut Merkblatt sofort starten. Ab diesem Zeitpunkt läuft der Bewilligungszeitraum: 36 Monate, innerhalb derer das Vorhaben vollständig abgeschlossen sein muss. Das ist für einen Heizungstausch sehr komfortabel, selbst mit langen Lieferzeiten.

Noch zwei Regeln, die man vor dem Absenden kennen sollte: Pro Maßnahme ist nur ein Antrag möglich, und eine nachträgliche Aufstockung des Zuschussbetrags gibt es nicht. Kalkulieren Sie die förderfähigen Kosten in der BzA also lieber realistisch bis großzügig, denn abgerechnet wird am Ende ohnehin nur, was tatsächlich in den Rechnungen steht.

Ein Rechenbeispiel: Was am Ende des Antrags steht

Familie Berger tauscht ihre 25 Jahre alte Ölheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, Gesamtkosten 32.000 Euro, zu versteuerndes Einkommen 48.000 Euro, ein minderjähriges Kind im Haushalt. Förderfähig sind maximal 28.000 Euro. Es gibt 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für die alte Ölheizung und dank Familienzuschlag 10 Prozent Einkommensbonus, zusammen 56 Prozent. Der Zuschuss beträgt 15.680 Euro. Genau diese Zahlen stehen nach der Zusage im Portal, ausgezahlt wird nach dem Einbau und der Nachweisprüfung. Alle Fördersätze und die Deckel-Logik im Detail erklärt der große Ratgeber zur Heizungsförderung 2026.

Was würde bei Ihnen auf der Zusage stehen?

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Nach dem Einbau: BnD, Identifizierung und Nachweise

Ist die Wärmepumpe eingebaut, bestätigt Ihr Fachbetrieb oder Ihr Energieeffizienz-Experte die ordnungsgemäße Durchführung und erstellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD) mit einer eigenen BnD-ID. Bevor Sie die Nachweise einreichen können, müssen Sie sich im Portal identifizieren, zur Wahl stehen eID mit dem Personalausweis, Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung und Postident.

Dann laden Sie die Unterlagen hoch: die BnD, alle Rechnungen über die förderfähigen Kosten, Ihre Steuer-Identifikationsnummer und einen aktuellen Grundbuchauszug. Beim Klimageschwindigkeitsbonus kommt der Nachweis über Demontage und Entsorgung der alten Heizung dazu. Beim Einkommensbonus sind es die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung, für Anträge aus 2026 also die Bescheide für 2023 und 2024; maßgeblich ist der Durchschnitt, und zwar aus den echten Bescheiden, nicht aus Ihrer Schätzung im Antrag. Eine Besonderheit für alle, die den Einkommensbonus beantragt haben: Die Nachweiseinreichung dafür wird laut Merkblatt voraussichtlich erst ab Januar 2027 möglich sein. Das verzögert nur die Auszahlung, nicht die Förderung selbst.

Die Fristen sind streng: Die Nachweise müssen innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens (Datum der letzten Rechnung) eingereicht werden, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums. Wer die Frist verpasst, verliert den Zuschuss vollständig, er verfällt dann ersatzlos.

Die Auszahlung: Wann kommt das Geld?

Nach der Prüfung der Nachweise zahlt die KfW den Zuschuss in der Regel zur Mitte oder zum Ende des Monats aus. Wichtig für die Finanzplanung: Der Zuschuss fließt immer erst nach dem Einbau. Die Rechnungen des Fachbetriebs müssen Sie zunächst selbst vorstrecken. Wenn das eine Lücke reißt, lohnt ein Blick auf den zinsgünstigen Ergänzungskredit der KfW, den wir im Ratgeber zur Förderung für höhere Einkommen ausführlich vorstellen. Alle Unterlagen zum Vorhaben sollten Sie anschließend aufheben: Die KfW kann sie bis zu zehn Jahre nach der Zusage anfordern.

Sonderfall Eigentumswohnung und Mehrfamilienhaus

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern mit mehreren Eigentümern läuft die Förderung über einen gemeinschaftlichen Basisantrag, der die Grundförderung abdeckt. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich einen Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeits- und den Einkommensbonus stellen, und zwar spätestens sechs Monate nach der Zusage des Basisantrags und vor dessen Nachweiseinreichung. Beide Boni gibt es nur einmal pro Wohneinheit. Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum einer WEG stellt die Verwaltung den Antrag.

Die fünf teuersten Fehler beim KfW-Antrag

1. Einbau vor dem Antrag. Baustart oder ein Vertrag ohne Förderklausel vor der Antragstellung gilt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus. Das ist der mit Abstand teuerste Fehler, denn er kostet den kompletten Zuschuss.

2. Förderklausel nachträglich einfügen. Ein bestehender Vertrag lässt sich nicht durch eine nachgeschobene Klausel reparieren. Im Zweifel den Vertrag mit dem Fachbetrieb neu und richtig aufsetzen, bevor der Antrag gestellt wird.

3. Die falsche Person registriert sich. Kontoinhaber in "Meine KfW", Antragsteller und Eigentümer müssen dieselbe Person sein. Ein Tausch ist später nicht möglich.

4. Nachweisfrist verpassen. Sechs Monate nach der letzten Rechnung ist Schluss. Am besten direkt nach dem Einbau die BnD anfordern und die Unterlagen hochladen, statt den Vorgang liegen zu lassen.

5. Zu knapp kalkulierte BzA. Aufstocken geht nicht. Wenn während der Arbeiten Mehrkosten auftauchen, die nicht in der BzA standen, bleiben sie ungefördert.

Häufige Fragen zum KfW-Antrag

Kann mein Heizungsbauer den Antrag für mich stellen? Nein. Beim Ein- und Zweifamilienhaus müssen Sie den Antrag selbst über Ihr eigenes Konto in "Meine KfW" stellen. Der Fachbetrieb liefert die BzA und später die BnD, mehr darf er im Antrag nicht übernehmen.

Darf ich schon vor der Zusage einbauen lassen? Vor der Antragstellung auf keinen Fall, das kostet die Förderung. Zwischen Antrag und Zusage ist der Start nur bei einer auflösend formulierten Klausel überhaupt denkbar, dann tragen Sie aber das volle Risiko einer Ablehnung. Der sichere Weg bleibt: erst die Zusage abwarten, dann einbauen.

Brauche ich einen Energieberater? Für den reinen Heizungstausch nicht. Die BzA und die BnD darf auch der Fachbetrieb erstellen, der die Wärmepumpe einbaut. Ein Energieeffizienz-Experte ist eine Alternative, keine Pflicht.

Wie lange ist die Zusage gültig? Ab der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben vollständig abzuschließen. Die Nachweise müssen spätestens sechs Monate nach Abschluss eingereicht werden.

Ich habe noch ein Konto im alten KfW-Zuschussportal. Reicht das? Nein. Für den Zuschuss 458 brauchen Sie ein neues Konto im Kundenportal "Meine KfW", das alte Zuschussportal-Konto lässt sich dafür nicht verwenden.

Bekomme ich den Zuschuss vor dem Einbau ausgezahlt? Nein. Ausgezahlt wird erst nach Einbau, Identifizierung und geprüften Nachweisen. Bis dahin gehen Sie in Vorleistung, was die Gesamtkosten-Planung berücksichtigen sollte.

Quellen: KfW-Merkblatt "Zuschuss 458, BEG Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude" (Stand 07/2026, Bestellnummer 600 000 5131); KfW-Produktseite zum Zuschuss 458 (abgerufen am 30.07.2026); Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) in der seit 21.07.2026 geltenden Fassung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die offiziellen Programmunterlagen der KfW und Ihr individueller Bescheid. Lesen Sie auch: Heizungsförderung 2026: die neuen Regeln und Familienzuschlag: 10.000 Euro Abzug für Familien