Wärmepumpen-Förderung sinkt ab 2027: Der Degressions-Fahrplan bis 2030
Die Heizungsförderung hat seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 ein eingebautes Ablaufdatum: Ab dem 1. Februar 2027 sinken Fördersatz und Kostengrenze planmäßig alle sechs Monate, festgeschrieben in der Richtlinie, ohne dass es dafür einen neuen Beschluss braucht. Zwischen einem Antrag heute und einem Antrag im August 2028 liegen je nach Einkommen rund 4.600 bis 5.700 Euro Unterschied, bis 2030 wächst der Abstand auf bis zu 7.000 Euro. Hier finden Sie alle Stufen mit Datum, drei ehrliche Rechenbeispiele und eine klare Antwort auf die Frage, ob Sie jetzt handeln oder warten sollten.
Der komplette Fahrplan: alle Stufen von 2026 bis 2030
Zwei Stellschrauben sinken parallel. Der Klimageschwindigkeitsbonus (heute 16 Prozent für den Austausch einer funktionierenden Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung) schmilzt in Vier-Punkte-Schritten ab und fällt im August 2028 komplett weg. Die förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit sinken gleichzeitig um 750 Euro je Halbjahr, von 28.000 Euro heute auf 22.000 Euro ab August 2030:
| Antragseingang | Klimabonus | Förderfähige Kosten | Maximal möglicher Zuschuss |
|---|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 16 % | 28.000 € | 22.400 € |
| ab 01.02.2027 | 12 % | 27.250 € | 21.800 € |
| ab 01.08.2027 | 8 % | 26.500 € | 20.670 € |
| ab 01.02.2028 | 4 % | 25.750 € | 19.055 € |
| ab 01.08.2028 | 0 % | 25.000 € | 17.500 € |
| ab 01.02.2029 | 0 % | 24.250 € | 16.975 € |
| ab 01.08.2029 | 0 % | 23.500 € | 16.450 € |
| ab 01.02.2030 | 0 % | 22.750 € | 15.925 € |
| ab 01.08.2030 | 0 % | 22.000 € | 15.400 € |
Zur Einordnung: Die letzte Spalte zeigt den besten Fall, also einen Haushalt bis 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen mit vollem Einkommensbonus und Klimabonus. Bis Anfang 2027 begrenzt ihn der 80-Prozent-Deckel, danach reicht schon die Summe der verbliebenen Bausteine nicht mehr an den Deckel heran: Ab August 2027 sind es 78 Prozent, ab Februar 2028 noch 74, ab August 2028 bleiben 70 Prozent. Für alle anderen Einkommensstufen wirkt die Degression genauso, nur auf niedrigerem Niveau. Was die einzelnen Bausteine bedeuten und welche Einkommensstufe für Sie gilt, erklärt der Überblick zur Heizungsförderung 2026.
Klimageschwindigkeitsbonus: wann er weg ist
Der Klimabonus ist das Werkzeug, mit dem der Gesetzgeber Tempo belohnt: 16 Prozentpunkte extra bekommt, wer eine noch funktionierende Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung freiwillig gegen eine Wärmepumpe tauscht. Genau dieser Baustein verschwindet zuerst. Ab Februar 2027 sind es noch 12 Prozent, ab August 2027 noch 8, ab Februar 2028 noch 4, und für Anträge ab dem 1. August 2028 gibt es ihn gar nicht mehr. Wer den Bonus will, muss den Antrag also bis spätestens Ende Juli 2028 stellen, den vollen Satz von 16 Prozent gibt es nur noch bis Ende Januar 2027.
Besonders stark trifft das Haushalte ohne Einkommensbonus: Bei ihnen macht der Klimabonus gut ein Drittel der gesamten Förderung aus. Was Gutverdienern trotzdem bleibt, haben wir im Ratgeber Förderung bei über 50.000 Euro Einkommen aufgeschrieben.
Förderfähige Kosten: von 28.000 auf 22.000 Euro
Die zweite Stellschraube ist unauffälliger, wirkt aber genauso zuverlässig. Gefördert wird immer nur ein Kostendeckel, aktuell 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Dieser Deckel sinkt ab Februar 2027 um 750 Euro je Halbjahr, bis er im August 2030 bei 22.000 Euro ankommt. Da eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus mit Einbau meist 27.000 bis 35.000 Euro kostet, schlägt jede Kürzung des Deckels voll auf den Zuschuss durch: Ihr Fördersatz wird dann auf eine immer kleinere Basis gerechnet, selbst wenn der Satz selbst gleich bliebe. Realistische Gesamtkosten für verschiedene Haustypen finden Sie im Ratgeber Was kostet eine Wärmepumpe wirklich?
Was das in Euro heißt: drei Rechenbeispiele
Familie mit 35.000 Euro zvE (70-Prozent-Deckel): Antrag heute: 70 Prozent von 28.000 Euro, also 19.600 Euro Zuschuss. Antrag im August 2028: Der Klimabonus ist weg, es bleiben 30 Grundförderung plus 30 Einkommensbonus, also 60 Prozent von 25.000 Euro und damit 15.000 Euro. Unterschied: 4.600 Euro.
Single mit 45.000 Euro zvE: Antrag heute: 56 Prozent von 28.000 Euro, also 15.680 Euro. Antrag im August 2028: 40 Prozent von 25.000 Euro, also 10.000 Euro. Unterschied: 5.680 Euro. Im August 2030 wären es nur noch 8.800 Euro, ein Minus von 6.880 Euro gegenüber heute.
Paar mit 58.000 Euro zvE (kein Einkommensbonus): Antrag heute: 46 Prozent von 28.000 Euro, also 12.880 Euro. Antrag im August 2028: nur noch die Grundförderung, 30 Prozent von 25.000 Euro, also 7.500 Euro. Der Zuschuss schrumpft um mehr als 40 Prozent, allein durch den Zeitpunkt des Antrags.
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Förder-Check startenDie Unbekannte ab 2027: der EU-Wertschöpfungsbonus
Ein Baustein des Fahrplans steht im Richtlinientext, seine Voraussetzung aber noch nicht. Nach Nummer 8.4.1 Buchstabe c sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen ab dem ersten Quartal 2027 von 30 auf 15 Prozent. Nach Nummer 8.4.6 kommen 15 Prozentpunkte wieder obendrauf, wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der Union hat. Unterm Strich also wie bisher 30 Prozent für EU-Geräte und nur noch 15 Prozent für alle anderen. Was Ursprung in der Union genau bedeutet, überlässt die Richtlinie ausdrücklich dem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen, und das enthält den Begriff bis heute nicht. Eine Liste qualifizierter Geräte gibt es ebenfalls nicht. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, dass Ihr Wunschgerät den Bonus bekommt. Sicher ist nur: Wer 2026 beantragt, umgeht diese Unsicherheit komplett, denn heute gelten die 30 Prozent Grundförderung für alle förderfähigen Wärmepumpen. Was der Bonus im Einzelfall wert ist und wo die Hersteller tatsächlich fertigen, rechnet der Ratgeber Wertschöpfungs-Bonus 2027 durch.
Eine weitere Verschärfung ab dem ersten Quartal 2027 betrifft eine kleine, aber nicht seltene Gruppe: Wer bereits mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien heizt, die ab 2008 in Betrieb ging, bekommt für deren Austausch dann keine Förderung mehr. Das trifft zum Beispiel Haushalte, die eine ältere Wärmepumpe oder Pelletheizung gegen ein neues Gerät tauschen wollen. Auch für diese Gruppe gilt: Ein Antrag noch unter den heutigen Regeln sichert eine Förderung, die es ab 2027 nicht mehr gäbe.
Jetzt tauschen oder warten? Die ehrliche Antwort
Die Antwort hängt davon ab, wo Sie stehen. Wenn Ihre Heizung 20 Jahre oder älter ist, regelmäßig Ärger macht oder ohnehin ein Tausch ansteht: nicht warten. Jeder Fahrplan-Stichtag, der verstreicht, kostet Sie bares Geld, und die Vorlaufzeiten der Fachbetriebe von oft drei bis sechs Monaten kommen obendrauf. Wer den vollen Klimabonus von 16 Prozent sichern will, sollte den Antrag bis Ende Januar 2027 gestellt haben, und dafür jetzt mit Angeboten und Heizlastberechnung beginnen.
Wenn Ihre Heizung dagegen erst wenige Jahre alt ist und zuverlässig läuft, gibt es keinen Grund für einen Panik-Tausch. Eine funktionierende Heizung nur wegen der Förderung auszutauschen, rechnet sich selten, wenn das Gerät noch zehn Jahre halten würde. Sinnvoll ist dann etwas anderes: die Entscheidung vorbereiten. Wer seine Steuerbescheide kennt, eine Heizlastberechnung hat und einen Fachbetrieb an der Hand, kann beim ersten größeren Defekt innerhalb weniger Wochen in den Antrag gehen, statt unter Zeitdruck eine neue Gasheizung einbauen zu lassen, die nicht gefördert wird und beim CO2-Preis jedes Jahr teurer heizt.
Und die Hoffnung auf fallende Gerätepreise? Wärmepumpen sind zuletzt eher günstiger geworden, das stimmt. Aber die Degression frisst diesen Effekt in fast allen Szenarien auf: Damit ein Antrag im August 2028 die Rechnung aus Beispiel 2 ausgleicht, müsste der Gesamtpreis um mehr als 5.600 Euro fallen, also um fast ein Fünftel. Darauf zu wetten ist möglich, aber es ist eine Wette gegen einen Fahrplan, der bereits in der Richtlinie steht.
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Angebote vergleichen *Welcher Stichtag zählt? Antragseingang, nicht Einbau
Für die Konditionen zählt allein der Tag, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht. Liegt er vor einem Stichtag, gelten die alten, besseren Werte für Ihr gesamtes Vorhaben, auch wenn die Wärmepumpe erst Monate später eingebaut wird. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Wichtig ist die Reihenfolge vor dem Antrag: erst die Bestätigung zum Antrag vom Fachbetrieb oder Energieberater, dann der Vertrag mit Förderklausel, dann der Antrag im Portal Meine KfW. Den kompletten Ablauf mit allen Unterlagen beschreibt der Förder-Überblick Schritt für Schritt.
Häufige Fragen zum Förder-Fahrplan
Ich habe schon eine Zusage. Sinkt meine Förderung ab 2027 auch? Nein. Eine erteilte Zusage sichert Ihnen die Konditionen zum Zeitpunkt Ihres Antrags, die spätere Degression betrifft Sie nicht. Sie haben ab Zusage 36 Monate Zeit für die Umsetzung.
Wann ist der Klimageschwindigkeitsbonus komplett weg? Für Anträge ab dem 1. August 2028 entfällt er vollständig. Davor sinkt er stufenweise: 12 Prozent ab Februar 2027, 8 Prozent ab August 2027, 4 Prozent ab Februar 2028.
Kann die Politik den Fahrplan wieder ändern? Grundsätzlich ja, eine Richtlinie kann angepasst werden, in beide Richtungen. Der aktuelle Fahrplan ist aber beschlossen und veröffentlicht, und die Reform vom Juli 2026 hat gezeigt, dass Änderungen auch Verschlechterungen bringen können. Zusätzlich steht die Förderung immer unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Planbar ist nur, was Sie sich mit einem Antrag sichern.
Lohnt es sich, auf den EU-Wertschöpfungsbonus 2027 zu warten? Nein, als Strategie taugt das nicht. Selbst wenn Ihr Gerät den Bonus bekommt, stehen Sie damit nur so gut da wie heute mit der normalen Grundförderung, haben aber auf dem Weg dorthin Klimabonus und Kostengrenze verloren. Ohne den Nachweis stünden Sie deutlich schlechter da.
Gilt die Degression auch für den Einkommensbonus? Für den Einkommensbonus selbst ist bisher keine Abschmelzung festgeschrieben, die Staffel von 40, 30 und 10 Prozent bleibt nach aktuellem Stand bestehen. Es sinken der Klimabonus und die förderfähigen Kosten, Letzteres trifft alle Einkommensstufen gleichermaßen.