Split-Wärmepumpe 2026: Lohnt sich das noch?
Ihr Heizungsbauer hat Ihnen eine Split-Wärmepumpe mit R32 angeboten, und im Netz lesen Sie von einem Verbot ab 2027. Die Verunsicherung ist berechtigt, aber die meisten Artikel dazu sind ungenau. Verboten wird nicht "die Split-Wärmepumpe", sondern ein bestimmtes Kältemittel in einer bestimmten Geräteklasse. Und der Termin, der für deutsche Hausbesitzer am härtesten zuschlägt, steht gar nicht in der EU-Verordnung, sondern in der Förderrichtlinie. Hier ist die vollständige Lage, geprüft am Originaltext.
Die kurze Antwort
Wenn Sie 2026 kaufen und die Wahl haben, ist eine Wärmepumpe mit Propan (R290) die regulatorisch deutlich risikoärmere Entscheidung. Nicht weil R32 gefährlich oder bald unbrauchbar wäre, sondern weil ab dem 1. Januar 2028 nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln überhaupt gefördert werden. Bei einem Zuschuss von bis zu 22.400 Euro ist das der teuerste Unterschied zwischen den beiden Geräten.
Wenn Sie bereits eine R32-Wärmepumpe im Garten stehen haben: Es gibt keinen Grund zur Sorge. Betrieb, Wartung und Nachfüllen bleiben erlaubt, und zwar unbefristet. Dazu weiter unten mehr.
Was die F-Gase-Verordnung wirklich sagt
Die Verordnung (EU) 2024/573 verbietet in ihrem Anhang IV das Inverkehrbringen bestimmter Geräte, also den erstmaligen Verkauf. Sie verbietet nicht den Betrieb. Und sie unterscheidet sehr genau nach drei Dingen: Bauart, Leistungsklasse und dem Treibhauspotenzial (GWP) des Kältemittels. Genau diese Differenzierung geht in den meisten Ratgebern verloren, wenn dort pauschal vom "R32-Verbot 2027" die Rede ist.
Das ist die vollständige Übersicht für Klimageräte und Wärmepumpen:
| Ab wann | Für welche Geräte | Was verboten wird |
|---|---|---|
| 01.01.2025 | Mono-Splitgeräte mit weniger als 3 kg Füllmenge | GWP 750 oder mehr |
| 01.01.2027 | Luft-Wasser-Splitsysteme bis 12 kW | GWP 150 oder mehr |
| 01.01.2027 | Monoblock und andere in sich geschlossene Geräte bis 50 kW | GWP 150 oder mehr |
| 01.01.2029 | Luft-Luft-Splitsysteme bis 12 kW | GWP 150 oder mehr |
| 01.01.2029 | Splitsysteme über 12 kW | GWP 750 oder mehr |
| 01.01.2030 | In sich geschlossene Geräte über 50 kW | GWP 150 oder mehr |
| 01.01.2032 | Monoblock und in sich geschlossene Geräte bis 12 kW | alle F-Gase |
| 01.01.2033 | Splitsysteme über 12 kW | GWP 150 oder mehr |
| 01.01.2035 | Splitsysteme bis 12 kW | alle F-Gase |
Für das typische Einfamilienhaus ist die zweite Zeile die entscheidende. Eine Luft-Wasser-Split-Wärmepumpe bis einschließlich 12 kW darf ab dem 1. Januar 2027 kein Kältemittel mehr enthalten, dessen GWP bei 150 oder darüber liegt. R32 hat laut Anhang I der Verordnung einen GWP von 675 und fällt damit aus dieser Klasse heraus.
Zwei Details, die fast überall falsch dargestellt werden. Erstens: Der Verordnungstext verbietet "150 oder mehr", zulässig ist also alles unter 150, nicht "bis einschließlich 150". Bei Grenzfällen wie R454C mit einem GWP von etwa 148 macht das den Unterschied. Zweitens: Das vollständige F-Gas-Verbot im Jahr 2035 gilt ausdrücklich nur für Splitsysteme bis 12 kW. Für größere Splitgeräte gibt es überhaupt kein Vollverbot, dort greift lediglich die 150er-Grenze ab 2033.
Warum 2027 nicht das Ende der Split-Bauart ist
In Foren liest man häufig die Schlussfolgerung: R32 fällt weg, Propan geht in einem Split nicht, also stirbt die Bauart. Das ist nachvollziehbar, aber falsch. Die Hersteller haben zwei Antworten, und beide sind längst am Markt.
Erstens A2L-Kältemittel mit einem GWP unter 150. Dazu gehören Gemische wie R454C, R455A und R457A sowie die reinen HFO-Kältemittel R1234yf und R1234ze. Sie sind schwer entflammbar statt hochentflammbar und dürfen deshalb ohne die Auflagen für Propan verbaut werden. Stiebel Eltron setzt R454C bereits produktiv in Wärmepumpen ein. Damit bleiben echte Splitgeräte bis 2035 zulässig. Ein Restrisiko gibt es: Diese Stoffe bauen sich zu Trifluoressigsäure ab, die die europäische Chemikalienagentur ECHA im Juni 2026 als fortpflanzungsgefährdend eingestuft hat, und sie stehen im Umfeld der geplanten PFAS-Beschränkung. Ob und wie das die Verfügbarkeit trifft, ist offen.
Zweitens der Hydrosplit. Diese Bauform sieht aus wie ein Split, hat aber den kompletten Kältekreis im Außengerät. Ins Haus gehen nur Wasserleitungen, drinnen steht lediglich ein Hydraulikmodul. Kältetechnisch ist das ein Monoblock, praktisch bekommen Sie aber den Installationsvorteil eines Innengeräts. Daikin, Panasonic, Haier und Ochsner bieten das an, oft unter Namen, die das Wort Split enthalten. Genau daher kommt ein guter Teil der Verwirrung.
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Angebote vergleichen *Der härtere Hebel: ab 2028 fördert der Bund nur noch natürliche Kältemittel
Über diesen Punkt spricht kaum jemand, obwohl er ein volles Jahr vor den meisten EU-Fristen greift und finanziell schwerer wiegt. In der Anlage "Technische Mindestanforderungen" zur Förderrichtlinie BEG EM steht unter Nummer 3.4.4 wörtlich:
"Empfohlen wird die Installation von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln. Ab 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert."
Als natürliche Kältemittel nennt die Richtlinie beispielhaft R290 (Propan), R600a (Isobutan), R1270 (Propen), R717 (Ammoniak), R718 (Wasser) und R744 (Kohlendioxid). Das Wort "beispielsweise" im Originaltext ist wichtig: Die Liste ist nicht abschließend.
Drei Klarstellungen dazu, weil im Netz gerade viel Halbwissen kursiert:
Die Regel ist nicht neu. Sie stand wortgleich schon in der Richtlinienfassung vom Dezember 2023 und wurde bei der Reform vom 21. Juli 2026 unverändert übernommen. Wer sie Ihnen als Neuerung verkauft, hat den Text nicht verglichen.
Den Bonus gibt es nicht mehr. Bis zur Reform brachte ein natürliches Kältemittel 5 Prozentpunkte Effizienzbonus. Dieser Bonus ist ersatzlos gestrichen. Ein R290-Gerät bringt Ihnen 2026 also keinen Cent Aufschlag mehr, ab 2028 entscheidet das Kältemittel dafür binär: gefördert oder nicht gefördert. Mehr dazu in unserem Überblick zur Heizungsförderung 2026.
Der Stichtag ist nicht eindeutig geregelt. Die Richtlinie sagt nur "ab 1. Januar 2028", ohne festzulegen, ob der Eingang des Antrags oder die Inbetriebnahme zählt. Die Systematik der Richtlinie spricht dafür, dass der Antragseingang maßgeblich ist, denn an anderen Stellen knüpft sie ausdrücklich daran an. Sicher ist das aber nicht. Wenn Sie das Thema knapp kalkulieren, lassen Sie sich den Punkt vom Fachbetrieb oder direkt von der KfW bestätigen.
Nebenbei ein zweites Kriterium aus derselben Anlage, das viele Angebote übersieht: Nach Nummer 3.4.5 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur gefördert, wenn das Außengerät die Geräuschgrenzwerte der Ökodesign-Verordnung um mindestens 10 dB unterschreitet. Diese Stufe gilt seit dem 1. Januar 2026. Der einfachste Prüfweg ist die Wärmeerzeugerliste des BAFA: Steht Ihr Wunschgerät dort, erfüllt es die Anforderung.
Warum es keine Split-Wärmepumpe mit Propan gibt
Der häufigste Einwand gegen R290 lautet: Propan ist hochentzündlich, das kann man doch nicht ins Haus legen. Der Einwand stimmt, führt aber zu einem anderen Schluss als gedacht.
R290 ist nach Sicherheitsgruppe A3 eingestuft, also gering giftig und hochentflammbar. Die Produktnorm IEC 60335-2-40 begrenzt deshalb die Füllmenge in Innenräumen. In der Fassung von 2022 wurde die Grenze für Splitgeräte im Aufenthaltsraum von etwa 340 auf 988 Gramm angehoben, allerdings nur unter Auflagen: erhöhte Dichtheit des Kältekreises, Leckageerkennung, Sicherheitsabsperrventile und ein garantierter Luftvolumenstrom. Ohne solche Maßnahmen bleibt es bei 152 Gramm je Kreislauf.
Eine reale Luft-Wasser-Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus enthält 2 bis 4 Kilogramm Propan. Ein Gerät mit rund 10 kW Heizleistung liegt bei etwa 3,4 Kilogramm. Das liegt um den Faktor drei bis vier über dem, was im Innenraum überhaupt erreichbar wäre, und die 988 Gramm setzen einen Luftstrom voraus, den ein hydraulisches Innengerät gar nicht hat. Deshalb gilt: Am deutschen Markt gibt es derzeit keine Luft-Wasser-Split-Wärmepumpe, die Propan über Kältemittelleitungen ins Haus führt. Sämtliche R290-Luft-Wasser-Geräte sind Monoblock oder Hydrosplit.
Bei Klimaanlagen ist das anders. Dort sind die Füllmengen klein genug, und die ersten R290-Single-Splits kommen 2026 in den Handel. Wenn Sie also lesen, es gebe jetzt Splitgeräte mit Propan, dann geht es um Luft-Luft-Klimageräte, nicht um Ihre Heizung.
Split, Monoblock, Hydrosplit: der Unterschied in einer Tabelle
| Bauart | Wo sitzt der Kältekreis | Was geht ins Haus | Kältemittelschein nötig |
|---|---|---|---|
| Klassischer Split | aufgeteilt auf Außen- und Innengerät | Kältemittelleitungen | ja |
| Monoblock | komplett im Außengerät | Wasser | nein |
| Hydrosplit | komplett im Außengerät | Wasser | nein |
Wichtig beim Angebotsvergleich: Fragen Sie nicht "ist das ein Split", sondern "geht Kältemittel oder Wasser ins Haus". Nur die erste Variante ist ein Splitsystem im Sinne der Verordnung. Am deutschen Markt hat sich die Frage ohnehin weitgehend erledigt: Nach der Branchenstudie des Bundesverbands Wärmepumpe 2026 sind 83 Prozent der verkauften Luft-Wasser-Wärmepumpen Monoblockgeräte und nur 17 Prozent Splitgeräte.
Sie haben schon eine R32-Wärmepumpe? Entwarnung
Das Verbot in Anhang IV betrifft ausschließlich das Inverkehrbringen neuer Geräte. Für bestehende Anlagen gibt es kein Betriebsverbot und keine Austauschpflicht. Auch das Nachfüllen bleibt erlaubt: Das Wartungsverbot der Verordnung greift erst bei Kältemitteln mit einem GWP von 2.500 oder mehr, R32 liegt mit 675 weit darunter. Ihre Wärmepumpe darf also über ihre gesamte Lebensdauer normal gewartet und befüllt werden. Das ist ein anderer Fall als seinerzeit bei R22, wo tatsächlich ein Nachfüllverbot galt.
Was sich absehbar ändert, ist der Preis. Die Verordnung deckelt die Menge an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen, die jährlich in der EU auf den Markt kommen darf, und dieser Deckel halbiert sich zum Jahr 2027 gegenüber 2025 und 2026 nahezu. Rechnen Sie also mittelfristig mit steigenden Kältemittelpreisen im Servicefall, nicht mit einer Versorgungslücke.
Ein Punkt, den viele übersehen: Die Verordnung verbietet nach dem jeweiligen Stichtag auch die Inbetriebnahme. Wenn Sie also ein 2026 gekauftes R32-Splitgerät erst 2027 einbauen lassen, muss nachgewiesen werden, dass es vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurde. Diesen Nachweis sollten Sie sich vom Fachbetrieb geben lassen und mindestens fünf Jahre aufbewahren.
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Förder-Check startenWas heißt das jetzt für Ihre Kaufentscheidung?
Sie kaufen 2026 oder 2027 und haben die Wahl. Nehmen Sie ein Gerät mit R290, also Monoblock oder Hydrosplit. Sie umgehen damit sowohl das EU-Verbot als auch die Förderfrist 2028, und Sie brauchen keine Kältemittelleitungen im Haus. Propan erlaubt zudem höhere Vorlauftemperaturen, was im Altbau mit Heizkörpern der praktisch wichtigere Vorteil ist.
Sie haben ein konkretes Angebot mit R32-Split auf dem Tisch. Fragen Sie nach, warum. Es gibt gute bauliche Gründe für ein Splitgerät: sehr lange Leitungswege, kein Platz für die Hydraulik im Außengerät, Schallschutz in enger Bebauung. Wenn keiner dieser Gründe vorliegt, lassen Sie sich ein Alternativangebot mit Monoblock oder Hydrosplit geben und vergleichen Sie die Gesamtkosten beider Varianten inklusive Förderung.
Sie wollen ohnehin schnell handeln. Dann spricht noch etwas anderes für Eile, das mit Kältemitteln gar nichts zu tun hat: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt stufenweise, und die förderfähigen Kosten werden ab Februar 2027 halbjährlich gekürzt. Den ganzen Fahrplan finden Sie unter Förderung sinkt ab 2027.
Häufige Fragen
Bekomme ich in 15 Jahren noch Ersatzteile für ein R32-Gerät? Die Verordnung erlaubt das Inverkehrbringen von Teilen für Reparatur und Wartung bestehender Anlagen ausdrücklich weiter, solange dabei weder Leistung noch Kältemittelmenge steigen und kein Kältemittel mit höherem GWP eingesetzt wird. Ein rechtliches Problem gibt es also nicht. Wie lange ein einzelner Hersteller Teile bevorratet, ist eine andere Frage und hängt vom Hersteller ab, nicht von der Verordnung.
Ist eine R32-Wärmepumpe beim Hausverkauf ein Nachteil? Technisch nicht, sie läuft und darf gewartet werden. Argumentativ kann es ein Nachteil werden, weil die Bauart ab 2027 nicht mehr neu verkauft werden darf und Käufer das zunehmend wissen. Bei einer Wärmepumpe, die zum Verkaufszeitpunkt ohnehin schon zehn Jahre alt ist, dürfte das gegenüber Alter und Zustand allerdings die kleinere Rolle spielen.
Muss ich zwischen R290 und Sicherheitsauflagen abwägen? Bei Außenaufstellung ist der Aufwand überschaubar, aber real: Um das Gerät herum gilt ein Schutzbereich, in dem keine Zündquellen, Kellerschächte, Bodenabläufe oder Gebäudeöffnungen liegen dürfen. Propan ist schwerer als Luft und sammelt sich in Vertiefungen. Ihr Fachbetrieb muss diesen Bereich bei der Standortwahl berücksichtigen, in enger Bebauung kann das den Aufstellort einschränken.
Gilt das Verbot auch für Wärmepumpen über 12 kW? Anders. Für Splitgeräte über 12 kW greift erst 2029 die 750er-Grenze, an der R32 mit 675 vorbeikommt, und erst ab 2033 die 150er-Grenze. Ein Vollverbot gibt es für diese Klasse nicht. Für die Förderung ab 2028 spielt die Leistungsklasse allerdings keine Rolle.
Was ist mit meiner Klimaanlage? Für Luft-Luft-Splitgeräte bis 12 kW greift die 150er-Grenze erst 2029, also zwei Jahre später als bei Luft-Wasser-Wärmepumpen. Wer die beiden Fristen durcheinanderbringt, kommt zu falschen Schlüssen.