Heizungsförderung 2026: Die neuen Regeln seit dem 21. Juli erklärt
Nach einem mehrwöchigen Antragsstopp ist die Bundesförderung für den Heizungstausch seit dem 21. Juli 2026 mit komplett umgebauten Konditionen wieder geöffnet. Die wichtigste Änderung: Wie viel Zuschuss Sie bekommen, hängt jetzt von Ihrem Haushaltseinkommen ab. In der Spitze sind bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten drin, maximal 22.400 Euro. Hier finden Sie alle neuen Regeln, ehrliche Rechenbeispiele und den genauen Antragsweg.
Was sich am 21. Juli 2026 geändert hat: alle Neuerungen im Überblick
Viele Artikel im Netz beschreiben noch die alten Konditionen mit maximal 70 Prozent Förderung. Das ist seit dem 21. Juli überholt. So sehen die Bausteine jetzt aus:
| Baustein | Neu seit 21.07.2026 | Vorher |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | 20 % |
| Einkommensbonus | gestaffelt: 40, 30 oder 10 % | pauschal 30 % bis 40.000 € Einkommen |
| Effizienzbonus (natürliches Kältemittel) | gestrichen | 5 % |
| Emissionsminderungszuschlag | gestrichen | 2.500 € |
| Maximaler Fördersatz | 80 % | 70 % |
| Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit) | 28.000 € | 30.000 € |
| Maximaler Zuschuss | 22.400 € | 21.000 € |
Unterm Strich heißt das: Für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen ist die Förderung besser geworden, für Gutverdiener etwas schlechter. Und wer eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel wie Propan wollte, bekommt dafür keinen Extra-Bonus mehr. Diese Geräte bleiben trotzdem eine gute Wahl, nur eben ohne Aufschlag.
Die neue Einkommensstaffel: 40, 30 oder 10 Prozent extra
Der Einkommensbonus gilt nur für Eigentümer, die selbst in ihrem Haus wohnen. Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, kurz zvE. Das ist nicht Ihr Bruttogehalt, sondern der Betrag aus dem Steuerbescheid nach allen Abzügen, also meist deutlich niedriger als das Brutto. Die neue Staffel:
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Einkommensbonus | Gesamtförderung (mit Klimabonus) |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % | 80 % (gedeckelt) |
| 30.001 bis 40.000 € | 30 % | 70 % (gedeckelt) |
| 40.001 bis 50.000 € | 10 % | 56 % |
| über 50.000 € | kein Bonus | 46 % |
Beachten Sie die Deckelung: Rechnerisch ergäbe die zweite Stufe 76 Prozent, laut Richtlinie ist die Förderung oberhalb von 30.000 Euro Einkommen aber bei 70 Prozent gedeckelt. Nur die unterste Stufe erreicht die vollen 80 Prozent.
Maßgeblich ist laut Richtlinie der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antragseingang. Für einen Antrag im Jahr 2026 zählen also die Steuerbescheide von 2023 und 2024. Das ist wichtig zu wissen, wenn Ihr Einkommen zuletzt gestiegen oder gesunken ist: Es zählt die Vergangenheit, nicht Ihr aktuelles Gehalt.
Der Familienzuschlag: Ist mindestens ein minderjähriges Kind in Ihrem Haushalt gemeldet, reduziert sich Ihr anzusetzendes Einkommen pauschal und einmalig um 10.000 Euro. Wichtig und oft falsch berichtet: Der Zuschlag gilt einmal pro Haushalt, nicht pro Kind. Zwei oder drei Kinder bringen also ebenfalls 10.000 Euro, nicht mehr. Eine Familie mit Kind bekommt den 10-Prozent-Bonus damit noch bis 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Als Nachweis verlangt die KfW eine Meldebescheinigung und den Nachweis der Kindergeldberechtigung.
Ich habe schon eine Zusage oder einen Antrag: Was gilt für mich?
Hier gibt es klare Regeln. Wer bereits eine Förderzusage der KfW hat, genießt Vertrauensschutz: Die alten Konditionen bleiben für dieses Vorhaben bestehen, auch wenn der Einbau erst später erfolgt. Wer vor der Reform nur eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachbetrieb hatte, aber den Antrag nicht mehr bis zum Stichtag am 20. Juli gestellt hat, muss neu rechnen: Neue Anträge laufen ausnahmslos zu den neuen Konditionen. Je nach Einkommen kann das für Sie sogar besser sein als vorher.
So beantragen Sie die Förderung jetzt: Schritt für Schritt
Das Antragsportal „Meine KfW" ist seit dem 21. Juli wieder geöffnet. Der Ablauf ist festgelegt und die Reihenfolge wichtig, sonst riskieren Sie Ihre Förderung:
Schritt 1: Ein Energieeffizienz-Experte oder Ihr Fachbetrieb erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) für Ihr Vorhaben. Schritt 2: Sie schließen den Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb ab. Der Vertrag muss eine Förderklausel enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft. Unterschreiben Sie keinen Vertrag ohne diese Klausel. Schritt 3: Sie stellen den Antrag online im Portal „Meine KfW" und laden die Nachweise hoch, bei Einkommensbonus auch die Steuerbescheide. Schritt 4: Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Schritt 5: Nach dem Einbau reicht Ihr Experte die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ein, dann wird der Zuschuss ausgezahlt.
Für den Nachweis brauchen Sie je nach Fall: Steuerbescheide, eine Meldebescheinigung, einen Grundbuchauszug und beim Familienzuschlag einen Nachweis über das Kind. Sammeln Sie diese Unterlagen am besten, bevor Sie den Antrag starten.
Warum Warten teuer wird: die Degression ab Februar 2027
Die neue Förderung ist bewusst mit einem Abschmelz-Fahrplan gebaut. Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten alle sechs Monate um 750 Euro, und der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt in Vier-Prozent-Schritten ab:
| Zeitraum | Förderfähige Kosten | Klimabonus |
|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 28.000 € | 16 % |
| ab 01.02.2027 | 27.250 € | 12 % |
| ab 01.08.2027 | 26.500 € | 8 % |
| ab 01.02.2028 | 25.750 € | 4 % |
| ab 01.08.2028 | 25.000 € | 0 % |
Ein Rechenbeispiel dazu: Wer heute 56 Prozent von 28.000 Euro bekommt (15.680 Euro), erhält für dasselbe Vorhaben ab August 2028 nur noch 40 Prozent von 25.000 Euro (10.000 Euro). Das sind über 5.600 Euro Unterschied, nur durch den Zeitpunkt. Dazu kommen die Vorlaufzeiten der Fachbetriebe von oft mehreren Monaten. Wer den Tausch ohnehin plant, sollte deshalb eher früher als später in die Planung gehen.
Eine Besonderheit ab 2027: Geplant ist ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung, während die Grundförderung für andere Geräte auf 15 Prozent sinkt. Die genauen Kriterien stehen noch nicht fest. Für die meisten Haushalte bleibt die Rechnung trotzdem eindeutig: Die heutigen Konditionen mit vollem Klimabonus sind besser als jedes Warten auf 2027.
Drei ehrliche Rechenbeispiele
Beispiel 1, Single mit 45.000 Euro zvE: Öl raus, Wärmepumpe rein, Gesamtkosten 30.000 Euro. Förderfähig sind 28.000 Euro. Es gibt 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimabonus und 10 Prozent Einkommensbonus, zusammen 56 Prozent. Der Zuschuss beträgt 15.680 Euro, der Eigenanteil 14.320 Euro.
Beispiel 2, Familie mit einem Kind und 55.000 Euro zvE: Dank Familienzuschlag gilt die Grenze von 60.000 Euro, also gibt es ebenfalls 10 Prozent Einkommensbonus und damit 56 Prozent. Bei 32.000 Euro Gesamtkosten bleiben nach 15.680 Euro Zuschuss noch 16.320 Euro Eigenanteil. Ohne den Familienzuschlag wären es 46 Prozent und 2.800 Euro weniger Zuschuss gewesen.
Beispiel 3, Rentnerpaar mit 28.000 Euro zvE: Rechnerisch stünden 86 Prozent auf dem Papier, gefördert wird aber maximal 80 Prozent. Das Paar bekommt 22.400 Euro Zuschuss, den Höchstbetrag. Bei 30.000 Euro Gesamtkosten liegt der Eigenanteil bei nur 7.600 Euro. Gerade für Rentner mit niedrigem zu versteuerndem Einkommen ist die neue Förderung ein echter Gewinn.
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Zum Förder-CheckHäufige Fragen zur neuen Förderung
Zählt das Einkommen aller Personen im Haushalt? Nein. Laut Richtlinie zählt nur das zu versteuernde Einkommen der im Haushalt wohnenden selbstnutzenden Eigentümer und ihrer im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner, auch aus eheähnlicher Gemeinschaft. Das Einkommen erwachsener Kinder, anderer Angehöriger oder von Untermietern bleibt außen vor. Nachgewiesen wird per Einkommensteuerbescheid.
Gilt der Einkommensbonus auch für Vermieter? Nein. Vermieter erhalten nur die Grundförderung, weder Einkommens- noch Klimabonus. Beim Mehrfamilienhaus gelten zudem eigene Kostengrenzen je Wohneinheit.
Muss ich mich beeilen? Eine offizielle Frist gibt es nicht, aber zwei gute Gründe für zügiges Handeln: Das Budget wird nach Antragseingang vergeben, und ab Februar 2027 sinken Fördersatz und Kostengrenze planmäßig.
Welche Heizungen werden außer Wärmepumpen gefördert? Unter anderem auch Biomasseheizungen und der Anschluss an ein Wärmenetz. Die Boni unterscheiden sich je nach Technologie, die Wärmepumpe steht bei den meisten Gebäuden am besten da.