Heizungsförderung bei über 50.000 Euro Einkommen: Das bekommen Gutverdiener 2026
Seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 hängt die Heizungsförderung vom Einkommen ab, und viele Gutverdiener haben daraus den falschen Schluss gezogen: "Für uns gibt es nichts mehr." Das stimmt nicht. Oberhalb von 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen entfällt nur der Einkommensbonus. Grundförderung und Klimabonus bleiben, zusammen 46 Prozent und bis zu 12.880 Euro Zuschuss. Dazu kommen der zinsgünstige KfW-Ergänzungskredit und der Steuerbonus nach Paragraf 35c als Alternative. Und nicht wenige Haushalte, die sich über der Grenze wähnen, liegen nach der richtigen Rechnung sogar darunter. Hier steht, was für Sie wirklich gilt.
Was ohne Einkommensbonus bleibt: 46 Prozent Zuschuss
Die Förderung für den Heizungstausch besteht seit dem 21. Juli 2026 aus drei Bausteinen. Zwei davon sind komplett einkommensunabhängig und stehen auch Haushalten mit hohem Einkommen in voller Höhe zu:
| Baustein | Satz | Gilt bei über 50.000 € Einkommen? |
|---|---|---|
| Grundförderung (selbstnutzende Eigentümer) | 30 % | ja |
| Klimageschwindigkeitsbonus (Austausch einer funktionierenden Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung) | 16 % | ja |
| Einkommensbonus | 10 bis 40 % | nein |
Macht zusammen 46 Prozent. Bei den maximal förderfähigen Kosten von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit sind das bis zu 12.880 Euro Zuschuss. Zum Vergleich: Vor der Reform lag der Satz für dieselbe Gruppe bei 50 Prozent, allerdings auf 30.000 Euro förderfähige Kosten gerechnet, also maximal 15.000 Euro. Gutverdiener haben durch die Reform etwas verloren, stehen aber weiterhin deutlich besser da, als die meisten annehmen. Wie alle Bausteine im Detail zusammenspielen, erklärt unser Überblick zur Heizungsförderung 2026.
Erst nachrechnen: Warum "über 50.000" oft doch darunter liegt
Bevor Sie sich mit den 46 Prozent abfinden, sollten Sie einmal sauber nachrechnen. Die 50.000-Euro-Grenze bezieht sich nämlich nicht auf Ihr Bruttogehalt, sondern auf das zu versteuernde Einkommen, kurz zvE. Das ist die Zahl, die im Steuerbescheid nach allen Abzügen steht, also nach Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Kinderfreibeträgen. Sie liegt in aller Regel deutlich unter dem Brutto. Ein Paar mit 65.000 Euro Bruttoeinkommen kann je nach Situation ein zvE von unter 50.000 Euro haben.
Dazu kommt der Zeitbezug: Maßgeblich ist der Durchschnitt des zvE aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antragseingang. Für einen Antrag im Jahr 2026 zählen die Steuerbescheide von 2023 und 2024. Wer erst seit kurzem mehr verdient, profitiert also noch von den älteren, niedrigeren Werten. Und schließlich der Familienzuschlag: Lebt ein minderjähriges Kind mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen pauschal und einmalig um 10.000 Euro reduziert. Die 50.000er-Grenze rutscht für Familien mit Kind damit faktisch auf 60.000 Euro. Wie die Staffel im Detail funktioniert, lesen Sie im Ratgeber zum Einkommensbonus, alles zum Kinderabzug im Ratgeber zum Familienzuschlag.
Die komplette Staffel im Überblick
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen (Durchschnitt der maßgeblichen Jahre) | Fördersatz gesamt | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | 80 % (gedeckelt) | 22.400 € |
| 30.001 bis 40.000 € | 70 % (gedeckelt) | 19.600 € |
| 40.001 bis 50.000 € | 56 % | 15.680 € |
| über 50.000 € | 46 % | 12.880 € |
Der Sprung an der 50.000er-Grenze ist mit 2.800 Euro der kleinste in der Staffel, aber er ist real. Wer mit seinem Durchschnitts-zvE knapp über der Grenze liegt, sollte deshalb genau prüfen, welche zwei Steuerjahre zählen. Verschiebt sich der Antrag über den Jahreswechsel, rückt ein anderes Jahr in die Rechnung. Ein Antrag im Januar 2027 statt im Dezember 2026 rechnet mit den Bescheiden 2024 und 2025 statt 2023 und 2024. Je nachdem, wie sich Ihr Einkommen entwickelt hat, kann das die Förderstufe wechseln, in beide Richtungen.
Ein ehrliches Rechenbeispiel
Paar ohne Kinder, zvE im Durchschnitt 58.000 Euro: Die alte Gasheizung wird gegen eine Wärmepumpe getauscht, Gesamtkosten 31.000 Euro. Förderfähig sind 28.000 Euro. Es gibt 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Klimabonus, zusammen 46 Prozent und damit 12.880 Euro Zuschuss. Der Eigenanteil liegt bei 18.120 Euro.
Dasselbe Paar mit einem minderjährigen Kind: Das anzusetzende Einkommen sinkt durch den Familienzuschlag auf 48.000 Euro. Damit greift die Stufe bis 50.000 Euro mit 10 Prozentpunkten Einkommensbonus, zusammen 56 Prozent und 15.680 Euro Zuschuss. Der Eigenanteil schrumpft auf 15.320 Euro. Ein einziges Detail in der Rechnung macht hier 2.800 Euro aus. Genau deshalb lohnt es sich, vor dem Angebotstermin die eigenen Steuerbescheide herauszusuchen.
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Förder-Check startenDer Ergänzungskredit: zinsgünstig finanzieren bis 120.000 Euro
Für den Eigenanteil gibt es ein zweites Förderinstrument, das viele Gutverdiener übersehen: den KfW-Ergänzungskredit (Programme 358 und 359). Er finanziert bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit zu Konditionen, die meist unter denen eines freien Modernisierungskredits liegen. Voraussetzung ist eine Zuschusszusage der KfW, die beim Kreditantrag nicht älter als zwölf Monate sein darf. Sie beantragen den Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank.
Wichtig für die Einordnung: Einen zusätzlichen Zinsvorteil aus Bundesmitteln gibt es nur für Haushalte bis 90.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Wer über der 50.000er-Grenze für den Einkommensbonus liegt, aber unter 90.000 Euro bleibt, bekommt also beim Kredit noch einmal bessere Konditionen. Erst oberhalb von 90.000 Euro bleibt nur der reguläre Kreditzins des Programms. Die konkreten Zinssätze ändern sich mit dem Kapitalmarkt, fragen Sie dazu Ihre Bank oder schauen Sie in die Konditionenübersicht der KfW.
Steuerbonus nach Paragraf 35c: die Alternative ohne Antrag
Es gibt einen zweiten Weg, den Staat am Heizungstausch zu beteiligen: die steuerliche Förderung für energetische Sanierungen nach Paragraf 35c EStG. Sie zieht 20 Prozent der Kosten direkt von Ihrer Einkommensteuer ab, verteilt über drei Jahre (7, 7 und 6 Prozent), maximal 40.000 Euro je Objekt für alle Maßnahmen zusammen. Voraussetzungen: Das Haus ist älter als zehn Jahre, Sie bewohnen es selbst, und ein Fachunternehmen bescheinigt die Ausführung. Ein Antrag vor Vertragsschluss ist nicht nötig, die Förderung läuft über die Steuererklärung.
Die ehrliche Einordnung: Für dieselbe Maßnahme dürfen Sie Steuerbonus und KfW-Zuschuss nicht kombinieren, Sie müssen sich entscheiden. Und 46 Prozent Zuschuss schlagen 20 Prozent Steuerbonus in fast jedem Fall deutlich. Bei 28.000 Euro Kosten stehen 12.880 Euro Zuschuss gegen 5.600 Euro Steuerersparnis. Der Paragraf 35c ist deshalb vor allem ein Rettungsanker für Fälle, in denen die Zuschussförderung nicht mehr geht: wenn der Vertrag schon ohne Förderklausel unterschrieben wurde, die Reihenfolge beim Antrag nicht eingehalten wurde oder die Anlage nicht alle technischen Anforderungen der Richtlinie erfüllt. Als Plan A ist er für Gutverdiener fast nie die richtige Wahl, als Plan B sollten Sie ihn kennen.
Lohnt sich die Wärmepumpe mit 46 Prozent überhaupt?
Ja, in den meisten Häusern auch ohne Einkommensbonus, und zwar aus zwei Gründen. Erstens bleibt der Eigenanteil überschaubar: Bei typischen Gesamtkosten von 27.000 bis 35.000 Euro liegen nach Förderung meist 15.000 bis 22.000 Euro bei Ihnen. Das ist mehr als eine neue Gasheizung kostet, aber die Betriebskosten drehen die Rechnung über die Jahre: Eine neue Gasheizung wird nicht gefördert und heizt durch den steigenden CO2-Preis jedes Jahr teurer. Zweitens sichert die Wärmepumpe den Immobilienwert, weil Käufer den Heizungstausch sonst einpreisen. Die komplette 15-Jahres-Rechnung mit allen Zahlen finden Sie im Ratgeber Was kostet eine Wärmepumpe wirklich?
Eine Einschränkung gehört zur Ehrlichkeit dazu: In einem schlecht gedämmten Haus mit sehr hoher Vorlauftemperatur kann der Fall anders liegen. Dann ist manchmal erst eine kleinere Dämmmaßnahme sinnvoll, bevor die Wärmepumpe kommt. Ein guter Fachbetrieb rechnet Ihnen das mit einer Heizlastberechnung nach, nicht mit Bauchgefühl.
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Angebote vergleichen *Warum Warten für Gutverdiener besonders teuer wird
Die 46 Prozent von heute sind kein Dauerzustand. Ab dem 1. Februar 2027 schmilzt der Klimageschwindigkeitsbonus in Vier-Prozent-Schritten ab, ab August 2028 ist er weg. Parallel sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich. Für Haushalte ohne Einkommensbonus wiegt das besonders schwer, weil der Klimabonus gut ein Drittel ihrer gesamten Förderung ausmacht: Aus heute 12.880 Euro werden ab August 2028 noch 7.500 Euro. Den kompletten Fahrplan mit allen Stufen bis 2030 haben wir im Ratgeber Förderung sinkt ab 2027 aufgeschlüsselt.
Häufige Fragen zur Förderung bei höherem Einkommen
Zählt das Bruttoeinkommen oder das zu versteuernde Einkommen? Immer das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, als Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Das Brutto spielt in der Richtlinie keine Rolle. Wer nur sein Brutto kennt, rechnet sich schnell fälschlich aus der Förderung heraus.
Wir liegen knapp über 50.000 Euro. Bringt es etwas, den Antrag zu verschieben? Möglich, aber rechnen Sie genau. Mit dem Jahreswechsel rückt ein anderes Steuerjahr in den maßgeblichen Durchschnitt. Gleichzeitig sinken ab Februar 2027 Klimabonus und Kostengrenze. Ein Aufschub innerhalb des Jahres 2026 ändert an den maßgeblichen Jahren nichts und kostet nur Vorlaufzeit.
Bekommen Vermieter die 46 Prozent auch? Nein. Vermieter erhalten für die vermietete Wohneinheit nur die Grundförderung von 30 Prozent. Klimabonus und Einkommensbonus sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten. Dafür können Vermieter die Kosten steuerlich geltend machen.
Können wir Zuschuss und Steuerbonus kombinieren? Nicht für dieselbe Maßnahme. Für die Wärmepumpe gilt: entweder KfW-Zuschuss oder Paragraf 35c. Sie können aber zum Beispiel die Heizung über die KfW fördern lassen und eine spätere Dämmung über den Steuerbonus abrechnen.
Gibt es eine Einkommensgrenze, ab der es gar nichts mehr gibt? Nein. Die Grundförderung und der Klimabonus gelten ohne jede Obergrenze beim Einkommen. Auch mit 200.000 Euro zvE bleiben es 46 Prozent Zuschuss. Nur der Zinsvorteil beim Ergänzungskredit endet bei 90.000 Euro.