Wärmepumpenstrom 2026: Welcher Tarif sich wirklich lohnt

Stand: 11. August 2026, geprüft gegen die Festlegungen der Bundesnetzagentur zu §14a EnWG, die BDEW-Strompreisanalyse vom 15. April 2026 und den Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW

Geöffneter Zählerschrank mit altem analogen Stromzähler und modernem digitalen Stromzähler nebeneinander
KI-generiertes Symbolbild

Eine Wärmepumpe verbraucht im Einfamilienhaus meist zwischen 3.000 und 6.000 Kilowattstunden Strom im Jahr. Ob Sie dafür 24 oder 37 Cent je Kilowattstunde zahlen, entscheidet über einen Betrag, der jedes Jahr wiederkommt: Bei 5.000 Kilowattstunden liegen zwischen der besten und der schlechtesten Variante rund 650 Euro. Die Entscheidung fällt an einer Stelle, die in kaum einem Angebot auftaucht, nämlich bei der Frage, welches Modul der Netzentgeltreduzierung Sie wählen und ob dafür ein zweiter Zähler in den Zählerschrank kommt.

Die kurze Antwort

Wenn Ihre Wärmepumpe mehr als etwa 4.000 Kilowattstunden im Jahr zieht und im Zählerschrank Platz für einen zweiten Zähler ist, fahren Sie mit einem eigenen Wärmestromzähler und dem sogenannten Modul 2 in aller Regel am günstigsten. Der Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW kommt für diese Konstellation auf durchschnittlich 24 Cent je Kilowattstunde bei rund 140 Euro Grundpreis im Jahr. Zum Vergleich: Haushaltsstrom kostet laut BDEW-Strompreisanalyse im April 2026 im Schnitt 37,0 Cent.

Wenn Ihre Wärmepumpe klein ausgelegt ist, der Zählerschrank voll ist oder der Umbau vierstellig wird, bleiben Sie bei einem Zähler und nehmen die pauschale Netzentgeltreduzierung mit. Die bringt je nach Netzgebiet zwischen etwa 100 und 150 Euro im Jahr, ganz ohne Umbau. Das ist die kleinere, aber sichere Ersparnis.

Warum Wärmepumpenstrom überhaupt billiger ist

Von den 37 Cent Haushaltsstrom entfallen laut BDEW 15,2 Cent auf Beschaffung und Vertrieb, 9,3 Cent auf die Netzentgelte und 12,6 Cent auf Steuern, Abgaben und Umlagen. Der Rabatt für Wärmepumpen setzt genau an einem dieser drei Blöcke an, nämlich an den Netzentgelten. Es gibt entgegen einem verbreiteten Missverständnis keine ermäßigte Stromsteuer für Heizstrom. Was es gibt, ist ein Gegengeschäft: Sie melden die Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a Energiewirtschaftsgesetz an, der Netzbetreiber darf sie in seltenen Engpässen drosseln, und dafür sinkt Ihr Netzentgelt.

Betroffen sind alle Wärmepumpen mit mehr als 4,2 Kilowatt Netzanschlussleistung, die seit dem 1. Januar 2024 technisch in Betrieb gegangen sind. Für sie ist die Anmeldung Pflicht, die Modulwahl dagegen frei. Anlagen, die vorher liefen und keine Steuerungsvereinbarung haben, bleiben dauerhaft außen vor. Sie können freiwillig wechseln, müssen aber nicht.

Modul 1, 2 oder 3: die Entscheidung, die Ihren Preis bestimmt

Die Bundesnetzagentur hat drei Wege festgelegt, auf denen die Reduzierung beim Kunden ankommt. Sie wählen einen davon, und diese Wahl können Sie später ändern, allerdings nicht rückwirkend.

ModulSo wirkt esZweiter ZählerPasst zu
Modul 1 (pauschal)Fester Abzug auf der Netzrechnung: 80 Euro plus 20 Prozent des Netz-Arbeitspreises auf pauschal 3.750 kWhneinkleinen Wärmepumpen, vollem Zählerschrank, Mietobjekten
Modul 2 (prozentual)Der Netzentgelt-Arbeitspreis sinkt auf 40 Prozent, also rund 60 Prozent Rabatt, und der Netz-Grundpreis für diesen Zähler entfälltja, zwingendallen Wärmepumpen mit hohem Jahresverbrauch
Modul 3 (zeitvariabel)Drei Netzentgelt-Stufen nach Tageszeit, nur zusätzlich zu Modul 1 wählbarnein, aber intelligentes Messsystem nötigHaushalten, die den Verbrauch aktiv verschieben können

Wie groß der Unterschied real ist, zeigen die Preisblätter der Netzbetreiber für 2026. Bei Netze BW kostet der Netzentgelt-Arbeitspreis regulär 7,57 Cent netto, im Modul 2 nur noch 3,03 Cent. Bei Schleswig-Holstein Netz sind es 2,56 Cent, beim Bayernwerk 2,83 Cent. Die pauschale Reduzierung nach Modul 1 liegt bei denselben drei Netzbetreibern zwischen 102,63 und 124,00 Euro netto im Jahr. Die oft zitierte Spanne von 110 bis 190 Euro stammt aus dem Jahr 2023, ist also nicht mehr der aktuelle Stand.

Modul 3 klingt für Wärmepumpenbesitzer verlockend, weil Wärme sich gut in die Nachtstunden verschieben lässt. In der Praxis scheitert es meist an der Verfügbarkeit. Anzubieten ist es seit dem 1. April 2025, tatsächlich umgesetzt haben es bislang nur wenige Verteilnetzbetreiber. Die Bundesnetzagentur hat deshalb am 28. Mai 2026 Vollstreckungsverfahren eingeleitet und zwei Netzbetreibern ein Zwangsgeld angedroht, Frist zur Behebung ist der 30. September 2026. Fragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber konkret nach, bevor Sie mit Modul 3 rechnen.

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Lohnt sich der zweite Zähler? Die Rechnung mit echten Zahlen

Nehmen wir ein saniertes Einfamilienhaus mit 5.000 Kilowattstunden Wärmepumpenstrom im Jahr, dazu 3.500 Kilowattstunden Haushaltsstrom. Gerechnet wird mit den Durchschnittswerten aus dem Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW und der BDEW-Analyse.

VarianteArbeitspreisKosten Wärmepumpe im JahrZusätzlich zu bedenken
Wärmestromtarif mit eigenem Zähler (Modul 2)ca. 24 ct/kWh1.200 € plus rund 140 € Grundpreis, also rund 1.340 €Einmalkosten für Zähler und Zählerplatz, Messentgelt
Wärmestromtarif ohne eigenen Zähler (Modul 1)ca. 31,5 ct/kWh1.575 € plus rund 200 € Grundpreis, also rund 1.775 €bietet nur etwa jedes vierte Unternehmen an
Wärmepumpe läuft im normalen Haushaltstarif mitca. 37 ct/kWh1.850 €, abzüglich Pauschale nach Modul 1 rund 1.700 €kein Umbau nötig, kein zweiter Grundpreis

Zwischen der besten und der teuersten Variante liegen bei diesem Verbrauch rund 400 bis 440 Euro im Jahr. Dem stehen die Einmalkosten für den zweiten Zähler gegenüber. Belastbare bundesweite Zahlen gibt es dafür nicht, weil jeder Messstellenbetreiber eigene Preisblätter hat. Die Spanne in der Praxis reicht von etwa 150 Euro, wenn im Zählerschrank ein Platz frei ist und nur der Zähler gesetzt wird, bis zu rund 1.000 Euro, wenn der Zählerschrank erweitert oder getauscht werden muss. Lassen Sie sich diesen Punkt vom Elektriker anschauen, bevor Sie den Tarif wählen. Er entscheidet die Rechnung.

Zwei laufende Posten kommen dazu, die gern vergessen werden. Eine Wärmepumpe nach §14a ist ein Pflichtfall für ein intelligentes Messsystem. Dafür gilt eine gesetzliche Preisobergrenze von 50 Euro im Jahr, plus bis zu 50 Euro für die Steuerungseinrichtung, in Summe also bis zu 100 Euro. Rechnen Sie diese Beträge in beiden Varianten mit, sie fallen nicht nur beim zweiten Zähler an.

Die Faustregel aus diesen Zahlen: Ab etwa 4.000 Kilowattstunden trägt sich der zweite Zähler meist im ersten oder zweiten Jahr. Darunter wird es knapp, und unter 3.000 Kilowattstunden ist die Pauschale nach Modul 1 fast immer die vernünftigere Wahl. Wie viel Ihre Wärmepumpe ziehen wird, hängt vor allem an der Jahresarbeitszahl und am Sanierungsstand: Im Neubau sind 2.700 Kilowattstunden realistisch, im sanierten Bestand 2.850 bis 4.950, im unsanierten Altbau durchaus 5.100 bis 11.550.

Wenn Sie sich für die dritte Variante entscheiden und die Wärmepumpe im Haushaltstarif mitlaufen lassen, verschiebt sich die Aufgabe: Dann entscheidet nicht der Wärmestromtarif über Ihre Heizkosten, sondern der Preis Ihres normalen Stromvertrags. Bei den 8.500 Kilowattstunden aus dem Beispiel schlägt jeder Cent Arbeitspreis mit 85 Euro im Jahr durch, ein Wechsel des Haushaltstarifs ist in dieser Konstellation also der größere Hebel als die Suche nach einem Sondertarif, den es für Ihren Zählertyp womöglich gar nicht gibt. Ein Beispiel für einen bundesweit verfügbaren Ökostromtarif mit langer Preisbindung ist der MeinSmartTarif von E wie einfach *: 24 Monate Preisgarantie, die laut Anbieter ausdrücklich auch steuerliche und gesetzliche Preisbestandteile umfasst, dazu TÜV-Nord-zertifizierter Ökostrom. Achten Sie beim Vergleich auf den Gesamtpreis inklusive Grundpreis und Bonus, nicht auf den Arbeitspreis allein. Einen Wärmestromtarif können Sie bei diesem Anbieter derzeit nicht abschließen, dazu mehr in der Anbietertabelle weiter unten.

* Affiliate-Link: Kommt über diesen Link ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie ändert sich am Preis nichts.

Was die Anbieter 2026 verlangen

Hier kommt die unangenehme Wahrheit: Sie können die Preise kaum vergleichen. Kein einziger der großen Anbieter veröffentlicht auf seiner Wärmepumpen-Seite einen Arbeitspreis. Alle verlangen erst Postleitzahl und Jahresverbrauch. Die Verbraucherzentrale NRW hat für ihren Marktcheck 23 Anbieter befragt und kritisiert genau das: Die Netzentgeltreduzierung wird unterschiedlich in den Preis eingerechnet, ein Viertel der Anbieter informiert überhaupt nicht über die neue Regelung, und nur etwa die Hälfte der geprüften Tarifrechner war verbraucherfreundlich nutzbar. Was Sie deshalb vergleichen können, sind die Strukturmerkmale.

AnbieterTarifLaufzeit und PreisgarantieZweiter ZählerBesonderheit
Vattenfall *Wärmepumpen-Stromtarif12 oder 24 Monate Preisgarantieja100 Prozent erneuerbar, Sofort- und Treuebonus
Octopus Energy *Octopus Heat24 Monate Preisgarantie auf Beschaffung und Vertriebneinganzes Haus über einen Zähler, drei Zeitzonen, Smart Meter stellt der Anbieter
Yello StromMein Wärmepumpenstromkeine Mindestlaufzeit, keine PreisgarantiejaWechselbonus, Ökostrom
yippie *Unlimited oder Happy Wärmepumpe1 oder 12 Monatejamit dem Haushaltstarif kombinierbar
maxenergy *Wärmepumpenstromohne VertragsbindungAngabe erst im TarifrechnerÖkostrom, Preis nur per Postleitzahl im Tarifrechner
Maingau Energie *WärmepumpenstromAngabe erst im Tarifrechnerja, Zweitarif- oder separater Zählernur mit unterbrechbarer Wärmepumpe abschließbar
SWK EnergieWärmestrombis zu 2 Jahre PreisgarantiejaEin- oder Zweitarifzähler wählbar
E.ONÖkostrom für die Wärmepumpeje nach Angebotjabundesweit verfügbar
E wie einfachMeinWärmestromTarifderzeit kein Angebot buchbarja, Eintarif- oder Doppeltarifzähler ohne HaushaltsstromZeitzonentarif, Tarife werden laut Anbieter überarbeitet, der Haushaltstarif ist weiter buchbar
EWE *Zuhause+ Grünstrom Wärmepumpe12 Monate, danach monatlich kündbaroptionalnur im Nordwesten (Niedersachsen, Bremen, Teile Brandenburgs)

* Affiliate-Links: Schließen Sie über diese Links einen Vertrag ab, erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie ändert sich am Preis nichts, und unsere Einordnung bleibt davon unberührt. Angaben der Anbieterseiten, abgerufen am 4., 10. und 11. August 2026, ohne Gewähr.

Ein Sonderfall lohnt den zweiten Blick: Octopus Heat arbeitet ohne zweiten Zähler und rechnet das ganze Haus über drei Zeitzonen ab, günstig zwischen 2 und 6 Uhr sowie zwischen 12 und 16 Uhr, teuer zwischen 18 und 21 Uhr. Für ein Haus mit Pufferspeicher oder Photovoltaik kann das die elegantere Lösung sein als ein zweiter Zählerplatz. Für einen Haushalt, der abends kocht, wäscht und heizt, ist es das nicht.

Direkt zu den Anbietern

Prüfen Sie die Konditionen für Ihre Postleitzahl direkt beim Anbieter, denn nur dort bekommen Sie einen verbindlichen Preis. Halten Sie dafür Ihren geschätzten Jahresverbrauch bereit.

Vattenfall

  • Wärmepumpentarif mit getrennter Messung
  • 12 oder 24 Monate Preisgarantie
  • 100 Prozent erneuerbarer Strom
Konditionen prüfen *

Yello Strom

  • keine Mindestlaufzeit
  • keine Preisgarantie
  • zweiter Zähler erforderlich
Zum Anbieter

Wärmepumpentarif oder dynamischer Tarif?

Beides zusammen geht nicht sinnvoll, denn ein dynamischer Tarif lebt vom Börsenpreis, ein Wärmestromtarif vom reduzierten Netzentgelt. Die ehrliche Einordnung: Ein dynamischer Tarif lohnt sich für die Wärmepumpe nur, wenn Sie den Verbrauch tatsächlich verschieben können, also über Pufferspeicher, smarte Steuerung oder eine Photovoltaikanlage mit Batterie. Wer die Wärmepumpe einfach durchlaufen lässt, zahlt im dynamischen Tarif in der Heizperiode drauf, weil die teuren Stunden genau in den kalten Morgen und Abend fallen. Was dynamische Tarife kosten und für wen sie sich rechnen, steht im Detail im Ratgeber Dynamische Stromtarife 2026.

Wenn Sie ohnehin ein E-Auto laden, ändert sich die Rechnung. Dann kommt Verbrauch dazu, der sich gut verschieben lässt, und der zweite Zähler rechnet sich deutlich schneller. Welche Zählerkonstellation dann sinnvoll ist und warum Sie die Module bei zwei Zählpunkten mischen dürfen, steht im Ratgeber Wärmepumpe und E-Auto: ein Zähler oder zwei?

Sperrzeiten: was der Netzbetreiber wirklich darf

Die alte Sorge lautet: Der Versorger schaltet die Heizung ab, dreimal zwei Stunden am Tag. Für Wärmepumpen, die seit 2024 in Betrieb gegangen sind, stimmt das nicht mehr. Der Netzbetreiber darf nur noch drosseln, nicht abschalten, und zwar auf mindestens 4,2 Kilowatt. Bei Wärmepumpen über 11 Kilowatt Anschlussleistung gilt ein höherer Mindestwert, nämlich 40 Prozent der Anschlussleistung. Eingreifen darf er außerdem nur bei einer tatsächlichen Netzüberlastung, nicht nach festem Zeitplan.

Anders liegt der Fall, wenn Ihre Wärmepumpe schon vor 2024 lief und Sie eine alte Steuerungsvereinbarung mit klassischen Sperrzeiten haben. Die gilt unverändert weiter bis zum 31. Dezember 2028, erst zum 1. Januar 2029 werden diese Anlagen in die neue Regelung überführt. Sie dürfen aber freiwillig früher wechseln. Wenn Sie also seit Jahren mit 3 mal 2 Stunden Sperre leben, lohnt sich die Rechnung: Drosseln statt Abschalten plus freie Modulwahl kann in Komfort und Geld besser sein als der Bestandsschutz.

Erst die Förderung klären, dann den Tarif

Der Stromtarif entscheidet über ein paar hundert Euro im Jahr, die Förderung über bis zu 22.400 Euro einmalig. Der kostenlose Förder-Check fragt Gebäude, Heizung und Einkommensspanne ab und zeigt Ihnen in zwei Minuten, welcher Fördersatz für Ihr Haus realistisch ist.

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Anbieter wechseln: Fristen und Fallstricke

Sind Sie in der Grundversorgung, können Sie mit zwei Wochen Frist kündigen, jederzeit. Bei einem Sondervertrag gilt die vereinbarte Laufzeit, üblich sind 12 Monate mit einem Monat Kündigungsfrist zum Laufzeitende. Prüfen Sie vor dem Wechsel drei Dinge: ob sich die Preisgarantie nur auf Beschaffung und Vertrieb bezieht (das ist der Normalfall, Steuern und Umlagen sind ausgenommen), ob der Anbieter die Netzentgeltreduzierung bereits im ausgewiesenen Preis berücksichtigt hat (bei sechs von 23 Anbietern im Marktcheck war das nicht der Fall), und ob der Bonus im ersten Jahr den Preis schönrechnet.

Bei getrennter Messung sind Wärmestrom und Haushaltsstrom zwei eigenständige Verträge. Sie können sie bei verschiedenen Anbietern haben, müssen aber auch zweimal kündigen und zweimal auf Fristen achten. Die Anmeldung der Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung läuft dagegen nicht über den Stromanbieter, sondern über den Netzbetreiber, und übernimmt in der Regel Ihr Installateur.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Wärmepumpentarif zwingend einen zweiten Zähler? Nein, seit der Neuregelung nicht mehr. Ohne zweiten Zähler bekommen Sie die pauschale Reduzierung nach Modul 1, mit zweitem Zähler den prozentualen Rabatt nach Modul 2. Einige Anbieter verlangen trotzdem getrennte Messung, weil ihr Tarif darauf ausgelegt ist. Wer ohne zweiten Zähler bleiben will, findet aktuell die klarste Lösung bei Anbietern, die das ganze Haus über einen Zähler abrechnen.

Wie viel Strom zieht meine Wärmepumpe im Jahr? Teilen Sie den Wärmebedarf Ihres Hauses durch die Jahresarbeitszahl. Bei 15.000 Kilowattstunden Wärmebedarf und einer Jahresarbeitszahl von 3,5 sind das rund 4.300 Kilowattstunden, bei einer Jahresarbeitszahl von 4,5 nur noch 3.300. Im Feld erreichen Luft-Wasser-Geräte im Schnitt etwa 3,4, Erdwärmepumpen etwa 4,3.

Kann mein Netzbetreiber die Wärmepumpe einfach abschalten? Bei Anlagen ab 2024 nicht. Er darf auf mindestens 4,2 Kilowatt drosseln und nur bei akuter Netzüberlastung eingreifen. Eine vollständige Abschaltung ist ausdrücklich unzulässig. Bei einer gedrosselten Wärmepumpe merken Sie in einem gut gedämmten Haus meist nichts, weil die Gebäudemasse die kurze Phase überbrückt.

Lohnt sich Modul 2 auch bei kleinem Verbrauch? Selten. Unter 3.000 Kilowattstunden im Jahr frisst der zusätzliche Grundpreis den Vorteil beim Arbeitspreis meist auf, und die Einmalkosten für den Zähler kommen obendrauf. Rechnen Sie mit Ihren echten Zahlen nach, statt der Faustregel zu vertrauen.

Kann ich Wärmepumpen- und Haushaltsstrom bei verschiedenen Anbietern haben? Ja, wenn getrennt gemessen wird. Das ist sogar häufig günstiger, weil die besten Wärmestromtarife selten von denselben Anbietern kommen wie die besten Haushaltstarife. Der Aufwand ist zwei Verträge statt einem.

Was passiert, wenn ich später eine Wallbox dazu bekomme? Auch die Wallbox ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung. Die Modulwahl gilt pro Marktlokation, nicht pro Gerät, die pauschale Reduzierung nach Modul 1 gibt es also nicht doppelt. Wer beides hat, kommt mit Modul 2 meist besser weg, weil der Verbrauch dann deutlich steigt.

Quellen: Bundesnetzagentur, Festlegungen BK6-22-300 vom 27. November 2023 und BK8-22/010-A zur Netzentgeltreduzierung nach §14a EnWG sowie die Verbraucherportal-Seiten zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Messstellenbetrieb; Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 28. Mai 2026 zu Vollstreckungsverfahren gegen Netzbetreiber wegen des zeitvariablen Netzentgelts; Verbraucherzentrale NRW, Marktcheck "Stromtarife für Wärmepumpen" (Erhebung August 2025, veröffentlicht Februar 2026); BDEW-Strompreisanalyse vom 15. April 2026; Preisblätter 2026 von Netze BW, Schleswig-Holstein Netz und Bayernwerk Netz; Anbieterangaben von Vattenfall, Octopus Energy, EWE, Yello, yippie, SWK Energie, E wie einfach, E.ON und Maingau Energie, abgerufen am 4., 10. und 11. August 2026. Preise sind postleitzahlabhängig und ändern sich häufig, verbindlich ist immer das Angebot des Anbieters. Alle Angaben ohne Gewähr. Lesen Sie auch: Dynamische Stromtarife 2026 und Was kostet eine Wärmepumpe?