Wärmepumpe und E-Auto: ein Zähler oder zwei?
Wärmepumpe und Wallbox sind beide steuerbare Verbrauchseinrichtungen, beide bringen einen Netzentgelt-Rabatt, und beide werfen dieselbe Frage auf: Kommt ein zweiter Zähler in den Schrank oder nicht? Die Antwort hängt an einem Detail, das fast alle Ratgeber übersehen. Der Rabatt wird nicht pro Gerät vergeben, sondern pro Zählpunkt. Wer das weiß, kann die Module mischen und holt bei 8.000 Kilowattstunden im Jahr rund 700 Euro heraus.
Die kurze Antwort
Wenn Sie beides haben, Wärmepumpe und E-Auto, lohnt sich ein gemeinsamer zweiter Zähler für die beiden Geräte fast immer. Der Grund ist der Verbrauch: Eine Wärmepumpe zieht im Einfamilienhaus meist 3.000 bis 6.000 Kilowattstunden, ein E-Auto bei 15.000 Kilometern Fahrleistung noch einmal rund 3.000 dazu. Auf diese Menge wirkt der prozentuale Rabatt aus Modul 2 deutlich stärker als die Pauschale aus Modul 1.
Wenn Sie nur ein E-Auto haben und keine Wärmepumpe, sieht es anders aus. Dann bleiben Sie besser beim einen Zähler. Ein eigener Autostromtarif liegt laut ADAC-Auswertung vom Februar 2026 im Schnitt nur 3 bis 4 Cent je Kilowattstunde unter dem Haushaltsstrom, und der Umbau kann bis zu 2.000 Euro kosten. Das rechnet sich bei 3.000 Kilowattstunden im Jahr in aller Regel nicht.
Was §14a mit zwei Geräten macht
Steuerbar ist jedes Gerät mit mehr als 4,2 Kilowatt Netzanschlussleistung, das seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb ging. Jede 11-Kilowatt-Wallbox fällt darunter, jede normale Wärmepumpe ohnehin. Wichtig ist, was die Bundesnetzagentur NICHT zusammenrechnet: Nur gleichartige Anlagen werden addiert, also mehrere Wärmepumpen oder mehrere Klimageräte. Wallbox und Wärmepumpe bleiben zwei getrennte steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
Das hat einen angenehmen Nebeneffekt beim Drosseln. Wird der Netzbetreiber im Engpass aktiv, garantiert er bei direkter Ansteuerung jedem Gerät einzeln 4,2 Kilowatt, zusammen also 8,4 Kilowatt. Läuft die Steuerung über ein Energiemanagementsystem, gilt eine gemeinsame Untergrenze mit Gleichzeitigkeitsfaktor: 4,2 Kilowatt plus 80 Prozent von 4,2 Kilowatt, also 7,56 Kilowatt, die Sie frei auf beide Geräte verteilen dürfen. Ihr Haushaltsstrom bleibt in jedem Fall unangetastet, in den darf der Netzbetreiber nicht eingreifen.
Die Wallbox müssen Sie dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme melden. Eine Zustimmung brauchen Sie erst, wenn die Summen-Bemessungsleistung aller Ladeeinrichtungen 12 Kilovoltampere übersteigt. Eine 11-Kilowatt-Box ist damit nur anzumelden, zwei davon oder eine 22-Kilowatt-Box sind zustimmungspflichtig. Der Netzbetreiber hat dafür zwei Monate Zeit. Die Wärmepumpe zählt bei dieser Summe nicht mit.
Der Rabatt hängt am Zähler, nicht am Gerät
Das ist der Punkt, an dem die meisten Rechnungen im Netz falsch abbiegen. Die Wahl zwischen Modul 1, 2 und 3 gilt pro Marktlokation, also pro Zählpunkt. Die Bundesnetzagentur beantwortet die Frage in ihrem Branchen-FAQ wörtlich so:
"Ja, die Abrechnung der Module ist an die Marktlokation gebunden. Beispielsweise könnte ein Letztverbraucher für eine Marktlokation über die der klassische Haushaltsverbrauch und der Bezug einer Wallbox abgerechnet wird Modul 1 und für eine zweite Marktlokation an der der Bezug einer Wärmepumpe abgerechnet wird, Modul 2 auswählen."
Daraus folgen drei Dinge. Erstens: Sie dürfen mischen, wenn Sie zwei Zählpunkte haben. Zweitens: Mehrere Geräte an einem Zählpunkt bringen die Pauschale trotzdem nur einmal, die Höhe ändert sich nicht. Drittens: An ein und demselben Zählpunkt schließen sich Modul 1 und Modul 2 gegenseitig aus, und Modul 3 gibt es nur zusätzlich zu Modul 1, nie zu Modul 2.
Ein Detail, das die Rechnung kippen kann: Legen Sie sich einen zweiten Zählpunkt zu und wählen dort Modul 1, darf der Netzbetreiber dafür erneut einen Netzentgelt-Grundpreis verlangen. Bei den Stadtwerken München sind das 2026 zum Beispiel 63,27 Euro netto im Jahr. Bei Modul 2 entfällt dieser Grundpreis dagegen ausdrücklich. Ein zweiter Zähler mit Modul 1 ist deshalb meist die schlechteste aller Varianten.
| Aufbau | Mögliche Module | Laufende Messentgelte | Passt zu |
|---|---|---|---|
| Ein Zähler für alles | Modul 1, optional plus Modul 3 | bis 100 € im Jahr | kleinem Verbrauch, vollem Zählerschrank, Mietobjekt |
| Zwei Zähler: Haushalt plus ein gemeinsamer Zähler für Wärmepumpe und Wallbox | Haushalt normal, Geräte Modul 2 | bis rund 130 € im Jahr | der Standardfall, sobald beide Geräte da sind |
| Drei Zähler: Haushalt, Wärmepumpe, Wallbox getrennt | je Zählpunkt frei wählbar | bis rund 175 € im Jahr | Sonderfällen, etwa getrennter Abrechnung für Mieter oder Firmenwagen |
Die Messentgelte sind gesetzlich gedeckelt: 50 Euro im Jahr für das intelligente Messsystem an einem Zählpunkt mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung, dazu bis zu 50 Euro für die Steuerungseinrichtung am Netzanschluss. Das sind Obergrenzen, viele Messstellenbetreiber liegen darunter.
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Angebote vergleichen *Die Rechnung: lohnt der zweite Zähler?
Nehmen wir ein Einfamilienhaus mit 5.000 Kilowattstunden für die Wärmepumpe und einem E-Auto mit 15.000 Kilometern Jahresfahrleistung. Rechnen Sie beim Auto mit rund 20 Kilowattstunden je 100 Kilometer, dann sind die Ladeverluste an der Wallbox von 5 bis 10 Prozent schon enthalten. Das ergibt 3.000 Kilowattstunden, zusammen also 8.000 Kilowattstunden für die beiden steuerbaren Geräte.
| Variante | Arbeitspreis | Kosten für 8.000 kWh | Dazu kommt |
|---|---|---|---|
| Gemeinsamer Gerätezähler mit Modul 2 | ca. 24 ct/kWh | 1.920 € plus rund 140 € Grundpreis, also rund 2.060 € | kein Netz-Grundpreis, einmalige Umbaukosten |
| Alles über den Haushaltszähler mit Modul 1 | ca. 37 ct/kWh | 2.960 €, abzüglich Pauschale rund 145 €, also rund 2.815 € | kein Umbau, kein zweiter Grundpreis |
Der Unterschied liegt bei rund 750 Euro im Jahr. Die Einmalkosten für den zweiten Zähler reichen von etwa 150 Euro, wenn im Zählerschrank ein Platz frei ist, bis zu einem vierstelligen Betrag, wenn der Schrank getauscht werden muss. Selbst im teuren Fall ist der Umbau nach zwei bis drei Jahren bezahlt. Genau deshalb dreht sich die Empfehlung, sobald das zweite Gerät dazukommt: Für die Wärmepumpe allein ist der zweite Zähler eine Rechenaufgabe, mit E-Auto dazu ist er meist eine klare Sache.
Zwei Fußnoten zur Ehrlichkeit. Die 24 und 37 Cent sind Durchschnittswerte aus dem Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW und der BDEW-Strompreisanalyse, Ihr konkreter Preis hängt an der Postleitzahl. Und wenn Sie ohnehin gerade den Zählerschrank modernisieren lassen, etwa für eine Photovoltaikanlage, fallen die Umbaukosten praktisch weg. Fragen Sie Ihren Elektriker, bevor Sie den Tarif wählen.
Bleiben Sie bei einem Zähler, wandert die ganze Entscheidung in den Haushaltstarif. Mit den üblichen 3.500 Kilowattstunden Haushaltsstrom liegen Sie in diesem Beispiel bei rund 11.500 Kilowattstunden auf einem einzigen Vertrag, und jeder Cent Arbeitspreis macht dann etwa 115 Euro im Jahr aus. Ein Tarifwechsel bringt in dieser Konstellation mehr als jede Suche nach einem Gerätesondertarif. Ein bundesweit verfügbares Beispiel mit langer Preisbindung ist der MeinSmartTarif von E wie einfach * mit 24 Monaten Preisgarantie, die laut Anbieter auch steuerliche und gesetzliche Preisbestandteile einschließt, und TÜV-Nord-zertifiziertem Ökostrom. Einen eigenen Wärmestromtarif hat dieser Anbieter derzeit nicht im Angebot, und einen kombinierten Tarif für Wallbox und Wärmepumpe ohnehin nicht: Dafür bleibt die Tabelle im nächsten Abschnitt der Maßstab.
Warum ein eigener Autostromtarif selten die Lösung ist
Autostromtarife lagen im Januar 2026 laut ADAC zwischen 19,74 und 34,05 Cent je Kilowattstunde, dazu 5,14 bis 14,95 Euro Grundpreis im Monat. Gegenüber neu abgeschlossenen Haushaltstarifen bleiben davon im Schnitt 3 bis 4 Cent Vorteil. Der ADAC empfiehlt eine Prüfung erst ab etwa 10.000 Kilometern Jahresfahrleistung, und selbst dann steht der Vorteil gegen die Umbaukosten.
Der bessere Weg für Haushalte mit Wärmepumpe ist deshalb meistens: Die Wallbox kommt mit auf den Gerätezähler der Wärmepumpe. Beide Geräte dürfen sich eine Marktlokation teilen, die Bundesnetzagentur sieht das ausdrücklich vor. Sie zahlen einmal Umbau, bekommen den Modul-2-Rabatt auf den gesamten Verbrauch und sparen sich den dritten Zählpunkt.
Gibt es einen Tarif, der beides abdeckt?
Kaum. Wir haben die relevanten Anbieter am 4. August 2026 durchgesehen: Ein Produkt, das ausdrücklich Wärmepumpe und Ladestrom gemeinsam abrechnet, ist die Ausnahme. Meist bekommen Sie entweder einen Wärmestromtarif oder einen Autostromtarif, und wer beides will, schließt zwei Verträge oder nimmt einen Tarif für steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
| Anbieter | Deckt ab | Zweiter Zähler | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Yello Strom Net Flex | Wallbox und Wärmepumpe im selben Tarif | für Modul 2 ja | der einzige Tarif im Test, der beide Geräte ausdrücklich nennt; keine Preisgarantie |
| Octopus Energy * | zwei getrennte Produkte: Octopus Heat für die Wärmepumpe, Intelligent Octopus fürs Auto | nein | Intelligent Octopus gibt 12 ct/kWh Bonus auf gesteuertes Laden; die Wärmepumpe ist dort seit Mai 2025 angekündigt, aber noch nicht integriert |
| Tibber * | ein dynamischer Tarif für den ganzen Haushalt | nein | kein Sondertarif für die Geräte, der Vorteil entsteht allein durch Verschieben der Ladezeiten |
| SWK Energie | Haushalt und Auto über einen Zähler | nein | Wärmepumpe ist in diesem Produkt nicht vorgesehen |
| yippie * | getrennte Produkte für Wärmepumpe und Ladestrom | ja, ausdrücklich | verlangt einen eigenen Zählpunkt für die Wallbox |
| Elli * | ein Ökostromtarif für Haushalt und E-Auto zusammen, Smart Charging über den Connect-Tarif | nein | Angebot der Volkswagen Group Charging GmbH; die Wärmepumpe ist kein eigenes Produkt und läuft im Haushaltstarif mit |
Direkt zu den Anbietern
Verbindliche Preise gibt es bei allen Anbietern nur über den Tarifrechner mit Ihrer Postleitzahl. Halten Sie den geschätzten Jahresverbrauch beider Geräte bereit.
Yello Strom Net Flex
- ausdrücklich für Wallbox und Wärmepumpe
- keine Mindestlaufzeit
- keine Preisgarantie
Intelligent Octopus
- 12 ct/kWh Bonus auf gesteuertes Laden
- Smart Meter installiert der Anbieter
- Wärmepumpe noch nicht integriert
Tibber
- dynamischer Tarif für den ganzen Haushalt
- smartes Laden in der App
- monatlich kündbar
Vattenfall
- Wärmepumpentarif mit getrennter Messung
- 12 oder 24 Monate Preisgarantie
- 100 Prozent erneuerbarer Strom
Nachts laden ist 2026 nicht automatisch günstig
Die Standardempfehlung lautet seit Jahren: Laden Sie nachts, dann ist der Strom billig. Für dynamische Tarife stimmt das gerade nicht mehr. Im zweiten Quartal 2026 kostete die Kilowattstunde an der Börse zwischen 11 und 15 Uhr im Schnitt 1,61 Cent, der Median lag bei 0,26 Cent. Nachts zwischen 23 und 5 Uhr waren es 11,35 Cent, abends zwischen 17 und 20 Uhr 12,11 Cent. Mittagsladen war also rund siebenmal günstiger als Nachtladen. Im Juli 2026 lag der Börsenpreis im Monatsmittel bei 10,4 Cent, an 79 Stunden war er negativ.
Das sind reine Börsenpreise ohne Netzentgelte, Abgaben und Steuern, und es ist eine Sommermomentaufnahme: Der Effekt kommt von der Photovoltaik, im Winter dreht sich das Verhältnis wieder. Für Ihre Entscheidung heißt das trotzdem etwas Konkretes. Wer das Auto im Homeoffice mittags laden kann oder eine eigene PV-Anlage hat, holt aus einem dynamischen Tarif deutlich mehr heraus als jemand, der nur nachts lädt. Und wer die Ladezeit gar nicht steuern kann, hat von der Dynamik wenig und ist mit einem festen Gerätetarif besser bedient. Mehr dazu im Ratgeber Dynamische Stromtarife 2026.
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Förder-Check startenHäufige Fragen
Zählt meine Wallbox zur Wärmepumpe dazu, wenn es um die 4,2-Kilowatt-Grenze geht? Nein. Zusammengerechnet werden nur gleichartige Anlagen, also mehrere Wärmepumpen oder mehrere Klimageräte hinter demselben Netzanschluss. Wallbox und Wärmepumpe bleiben getrennt und werden auch getrennt bewertet.
Kann der Netzbetreiber Heizung und Auto gleichzeitig lahmlegen? Abschalten darf er nicht. Bei direkter Ansteuerung bleiben jedem Gerät 4,2 Kilowatt, bei Steuerung über ein Energiemanagementsystem 7,56 Kilowatt für beide zusammen. In der Praxis heißt das: Die Wärmepumpe läuft weiter, das Auto lädt langsamer. Steuern darf der Netzbetreiber ohnehin nur bei einer tatsächlichen Netzüberlastung.
Bekomme ich die Pauschale aus Modul 1 zweimal, wenn ich zwei Geräte habe? Nur wenn beide über getrennte Zählpunkte laufen. An einem Zählpunkt gibt es sie genau einmal, unabhängig von der Zahl der Geräte. Und Vorsicht: An einem zweiten Zählpunkt mit Modul 1 darf der Netzbetreiber erneut einen Grundpreis erheben, der einen guten Teil der Pauschale wieder auffrisst.
Brauche ich für eine 11-Kilowatt-Wallbox eine Genehmigung? Melden müssen Sie sie in jedem Fall vor der Inbetriebnahme. Eine Zustimmung des Netzbetreibers ist erst nötig, wenn alle Ladeeinrichtungen zusammen mehr als 12 Kilovoltampere haben. Eine Box mit 11 Kilowatt bleibt darunter, zwei Boxen oder eine 22-Kilowatt-Box nicht.
Wir bauen später noch eine Photovoltaikanlage dazu. Ändert das die Zählerplanung? Ja, und zwar zum Besseren, wenn Sie es zusammen planen. Für den Fall PV plus steuerbare Verbraucher gibt es Messkonzepte mit Kaskadenmessung, bei denen der Gerätezähler hinter der Erzeugungsanlage sitzt. Das muss aber mit Ihrem Netzbetreiber abgestimmt werden, die Konzepte sind nicht bundeseinheitlich nummeriert. Sprechen Sie den Punkt an, bevor der Elektriker den Schrank baut, ein zweiter Umbau ist teuer.
Kann ich Haushaltsstrom und Gerätestrom bei verschiedenen Anbietern haben? Ja, zwei Marktlokationen sind zwei eigenständige Lieferverträge. Rechnen Sie aber mit einer zweiten Grundgebühr des Lieferanten und prüfen Sie, ob der Anbieter die Netzentgeltreduzierung bereits im ausgewiesenen Preis berücksichtigt hat.